Lübeck

Böllerchaos zu Silvester: Wo Feuerwerk erlaubt und verboten ist!

In Schleswig-Holstein gelten für das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester unterschiedliche Regelungen. Grundsätzlich ist Böllern von 0 Uhr am 31. Dezember bis 24 Uhr am Neujahrstag erlaubt. Dabei dürfen nur volljährige Personen Feuerwerk abbrennen. In vielen Gemeinden ist es jedoch möglich, die Böller-Zeiten einzuschränken; so können beispielsweise Abbrände erst ab 18 Uhr genehmigt werden.

Besondere Vorsicht ist in der Nähe von sensiblen Orten gefragt: Ein Böllerverbot gilt in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Kirchen sowie brandemfpindlichen Gebäuden wie Tankstellen und Biogasanlagen. Einige Städte und Gemeinden haben bereits zusätzliche Böllerverbotszonen eingerichtet. In Großstädten wie Kiel, Flensburg und Neumünster gibt es kein spezielles Abbrennverbot, während in Lübeck wegen der historischen Altstadt das Böllern nahezu vollständig verboten ist.

Regionale Unterschiede und Sicherheitsbestimmungen

Im Kreis Nordfriesland ist das Abbrennen von Feuerwerk im Umkreis von 200 Metern um Reetdachhäuser untersagt. Auf Sylt, Amrum und St. Peter-Ording ist Feuerwerk vollständig verboten, während auf Föhr Böllern nur an Stränden und Deichen mit einem Sicherheitsabstand von 200 Metern zu Gebäuden erlaubt ist. Auf Pellworm gilt ein Abbrennverbot im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude, und auf den Halligen müssen mindestens 300 Meter vom Warftfuß eingehalten werden. Bei Verstößen gegen die Abbrennverbote drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

In der Region Dithmarschen, Schleswig-Flensburg, Plön, Segeberg und Steinburg sind keine speziellen Verbotszonen bekannt, aber es wird empfohlen, Sicherheitsabstände zu Reetdachhäusern einzuhalten. In Eckernförde ist das Abbrennen von Feuerwerk in einem Umkreis von 300 Metern um Tankstellen sowie in der Nähe von Kirchen und Krankenhäusern untersagt. In Timmendorfer Strand gibt es feuerwerksfreie Zonen, jedoch wird ein zentrales Feuerwerk veranstaltet. Grömitz hat ein Böllerverbot am Strand und an der Promenade, erlaubt jedoch ein eigenes Feuerwerk auf der Seebrücke. Aus Klimaschutzgründen wird in Mölln zum Verzicht auf privates Feuerwerk aufgerufen. In Barsbüttel und Bargteheide bestehen Verbotszonen um brandgefährdete Gebäude.

Die aktuelle Situation hinsichtlich des Feuerwerks wird weiterhin von verschiedenen Stellen diskutiert. Wie die Kreiszeitung berichtete, wurde das Böllerverbot zu Silvester 2022 in Deutschland zwar aufgehoben, jedoch bleiben in bestimmten Zonen, insbesondere in Niedersachsen und Bremen, weiterhin Verbotszonen aus Sicherheitsgründen bestehen. In Hannover und Bremen gilt das Mitführen und Zünden von Feuerwerk in bestimmten Innenstadtbereichen als verboten. Bußgelder bis zu 50.000 Euro sind bei Verstößen gegen Feuerwerksverbote zu erwarten, und auch die Deutsche Umwelthilfe fordert ein Ende des privaten Feuerwerks aus Umwelt- und Sicherheitsgründen.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Lübeck, Deutschland
Beste Referenz
ndr.de
Weitere Infos
kreiszeitung.de