Lübeck

Ehrlicher Lübecker bringt 960 Euro zur Polizei – Eine bemerkenswerte Tat!

In Lübeck hat ein ehrlicher Bürger am Montag, dem 3. März, ein gefundenes Portemonnaie im 3. Polizeirevier abgegeben. Der 45-jährige Finder entdeckte die Geldbörse im Keiligen-Geist-Kamp und brachte sie zur Wache. Im Inneren des Portemonnaies befanden sich persönliche Dokumente sowie ein Bargeldbetrag von 960 Euro. Dank der schnellen Mitteilung an die Polizei konnte der Eigentümer ermittelt und umgehend informiert werden. Dieser holte sein Eigentum wenig später von der Polizeiwache ab und bedankte sich bei dem Finder, der für seine Ehrlichkeit einen Finderlohn erhielt, wie shz.de berichtete.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Finder

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind Finder gesetzlich verpflichtet, valuables innerhalb kurzer Zeit zu melden. Es gibt spezielle Regelungen, die dem Finder die Abwicklung solcher Funde erleichtern. So müssen Fundsachen bei der Polizei, im Bürgeramt oder beim Fundbüro abgegeben werden, es sei denn, deren Wert beträgt unter 10 Euro. Finder haben zudem die Möglichkeit, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen, um anschließend ihre Rechte auf Finderlohn geltend zu machen. Dieser beläuft sich auf 3-5% des Fundwerts, wobei sich die Höhe nach dem jeweiligen Wert und dem Fundort richtet. Bei einem Sachwert von 960 Euro, wie in dem aktuellen Fall, beträgt der Finderlohn mindestens 3% des Wertes, was dem Finder zusteht, sofern der Eigentümer rechtzeitig informiert wird, wie test.de ausführlich erklärte.

Ort des Geschehens

Ort des Geschehens

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Sonstiges
In welcher Region?
Lübeck, Keiligen-Geist-Kamp
Genauer Ort bekannt?
Lübeck, Deutschland
Sachschaden
960 € Schaden
Beste Referenz
shz.de
Weitere Infos
test.de