Lübeck

Lübeck setzt Zeichen für Gleichstellung: Workshop gegen Gewalt an Frauen

Am 18. Januar 2025 fand im Übergangshaus in Lübeck der Beteiligungsworkshop „Mehr Gleichstellung und weniger Gewalt“ statt. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Frauenbüro der Hansestadt Lübeck, mit dem Ziel, zwei Aktionspläne zu entwickeln. Der erste Aktionsplan zielt auf die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und die Schaffung einer queerfreundlichen Stadt ab, während der zweite Aktionsplan der Umsetzung der Istanbul-Konvention gewidmet ist, um Frauen vor Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen in Lübeck zu bekämpfen.

Rund 80 Lübecker:innen nahmen an dem Workshop teil, um wichtige Handlungsfelder für Geschlechtergerechtigkeit zu identifizieren. In verschiedenen Arbeitsgruppen, einschließlich einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen, wurden Ideen und konkrete Maßnahmen für die Aktionspläne erarbeitet. Die Teilnehmer äußerten sich durchweg positiv über die Zusammenarbeit und die Vielfalt der Ideen. Die nächsten Schritte umfassen die Weiterentwicklung der Arbeitsergebnisse in Fachgesprächen und Foren mit unterschiedlichen Akteur:innen und der Stadtverwaltung, mit dem Ziel, konkrete Maßnahmen für Lübeck im Sommer vorzustellen.

Hintergrund zur Istanbul-Konvention

Lübeck trat im Jahr 2019 der Europäischen Charta für Gleichstellung bei und verpflichtet sich zur Erstellung sowie Evaluation entsprechender Aktionspläne. Die Grundlage für den Aktionsplan zur Istanbul-Konvention bildet die Istanbul-Konvention des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die Deutschland 2017 unterzeichnete. Im Mai 2024 beauftragte die Lübecker Bürgerschaft die Erstellung eines Aktionsplans zur Umsetzung dieser Konvention.

Die Istanbul-Konvention legt in mehreren Artikeln fest, welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und zur Förderung von Geschlechtergleichstellung notwendig sind. So besagt Artikel 4, dass alle Maßnahmen für Betroffene diskriminierungsfrei sein müssen, unabhängig von Alter, Herkunft oder Behinderung. Artikel 7 fordert umfassende politische Ansätze zur gewaltfreien Gesellschaft, während die Artikel 12 bis 15 der Prävention und Bewusstseinsbildung gegen Gewalt gewidmet sind. Des Weiteren wird in Artikel 22 die Notwendigkeit spezialisierter Hilfsdienste betont, die geographisch angemessen verteilt und für alle Betroffenen zugänglich sein müssen.

Zusätzliche Informationen zur Istanbul-Konvention finden Interessierte auf der Website von Frauen gegen Gewalt, die eine ausführliche Übersicht zu den wichtigsten Artikeln der Konvention bietet, darunter auch Regelungen zu Schadensersatzansprüchen für Gewalterfahrene unter Artikel 30.

Für weitere Details zu den aktuellen Entwicklungen in Lübeck und den Inhalten der Istanbul-Konvention siehe die Berichte von luebeck.de und frauen-gegen-gewalt.de.

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Lübeck, Deutschland
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luebeck.de
Weitere Infos
frauen-gegen-gewalt.de