Lübeck

Lübecks historischer Schlauchturm wird zum modernen Wohntraum!

In Lübeck wird der historische Schlauchturm der ehemaligen Feuerwache II in St. Lorenz zu Wohnraum umgebaut. Diese Maßnahme wird durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gefördert, die in diesem Jahr insgesamt 14 Projekte in Schleswig-Holstein unterstützt. Der Umbau sieht die Schaffung von fünf Wohneinheiten innerhalb einer Haus-in-Haus-Konstruktion vor. Dabei sollen die alten Wände und Strukturen des Schlauchturms weitestgehend erhalten bleiben. Der Schlauchturm war bis 1984 im Einsatz und stand seitdem leer.

Für die Denkmalschutzprojekte in Schleswig-Holstein stellt die Stiftung insgesamt rund 470.000 Euro bereit, während bundesweit Fördermittel in Höhe von etwa 14,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Vorgaben für den Umbau denkmalgeschützter Gebäude

Bauherren, die in Deutschland an denkmalgeschützten Häusern arbeiten, müssen sich an rechtliche Vorgaben und Einschränkungen halten, wie die Deutsche Handwerks Zeitung berichtet. Unterstützung für Sanierungsarbeiten wird sowohl von Behörden als auch von Stiftungen angeboten, und es wird empfohlen, sich frühzeitig mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Umbauten sind genehmigungsfähig, sofern die Aussagekraft und Struktur des Denkmals bewahrt bleiben. Vorrangige Einschränkungen betreffen die Versetzung tragender Wände und die Veränderung der Raumaufteilung.

Ebenfalls wird erwähnt, dass Käufer denkmalgeschützter Immobilien unter bestimmten Umständen von Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) befreit werden können, insbesondere wenn die Maßnahmen die Substanz oder das Erscheinungsbild des Gebäudes nachteilig beeinflussen. Die Umbaukosten können stark variieren, und unerwartete Probleme können das Budget erheblich belasten. Es stehen zudem Förderungen und steuerliche Vorteile zur Verfügung, über die sich Eigentümer bei Denkmalschutzbehörden oder Steuerberatern informieren können.

Ort des Geschehens

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deutsche-handwerks-zeitung.de