Lübeck

Schockunfall in Lübeck: Pedelecfahrer mit 2,31 Promille kollidiert!

Am 1. April 2025 kam es in Lübeck, im Stadtteil St. Gertrud, zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pedelecfahrer und einem 14-jährigen Fahrradfahrer. Der Vorfall ereignete sich gegen 17:40 Uhr, als der jugendliche Fahrradfahrer verkehrsbedingt an einer Grundstücksausfahrt wartete. Der 47-jährige Pedelecfahrer verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit dem wartenden Fahrradfahrer.

Der Pedelecfahrer zog sich bei dem Zusammenstoß leichte Verletzungen im Gesichtsbereich zu und wurde ambulant von der Besatzung eines Rettungswagens behandelt. Der jugendliche Fahrradfahrer blieb glücklicherweise unverletzt; am Fahrrad entstand lediglich ein geringer Sachschaden, der im zweistelligen Bereich liegt. Während der Unfallaufnahme stellte die Polizei einen Verdacht auf Alkoholisierung des Pedelecfahrers fest, der einen Atemalkoholwert von 2,31 Promille aufwies. Der Pedelecfahrer wurde zur Dienststelle begleitet, eine Blutprobe wurde angeordnet und die Weiterfahrt mit dem Pedelec wurde untersagt. Die Ermittlungen des 3. Polizeireviers Lübeck wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund von Alkoholgenuss wurden eingeleitet, wie hl-live.de berichtete.

Rechtliche Aspekte von Pedelec-Unfällen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unfälle mit Pedelecs sind im deutschen Straßenverkehr von Bedeutung. Trotz der zunehmenden Zahl von Pedelecfahrern und der rasant steigenden Verkaufs- und Unfallzahlen gibt es nur begrenzte Rechtsprechung zur Haftungsverteilung nach solchen Vorfällen. Ein aktuelles Beispiel war ein Fall, bei dem ein 78-jähriger Pedelec-Fahrer tödlich verunglückte, als er versuchte, auf die Fahrbahn zu wechseln und dabei von einem Pkw erfasst wurde. In diesem Fall wurde der Pkw-Fahrer nicht für schuldig befunden, während der Pedelec-Fahrer gegen mehrere Paragraphen der Straßenverkehrsordnung verstoßen hatte, was ihn als Unfallverursacher identifizierte.

Pedelecs, die bis zu 25 km/h fahren, werden rechtlich wie Fahrräder behandelt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter eine maximale Motorleistung von 250 Watt. Für diese Pedelecs sind weder Führerschein noch Versicherungskennzeichen erforderlich, und es besteht keine Helmpflicht. Pedelecs bis 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge, benötigen jedoch ein Versicherungskennzeichen und der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein und eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzen. In einem Urteil des Landgerichts Bonn wurde in einer Quote von 80:20 zugunsten des Pkw-Halters entschieden, da das Verhalten des Pedelec-Fahrers als überwiegende Ursache des Unfalls identifiziert wurde, wie anwalt.de berichtete.

Ort des Geschehens

Ort des Geschehens

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Verkehrsunfall
In welcher Region?
Lübeck, Stadtteil St. Gertrud, Kantstraße
Genauer Ort bekannt?
Kantstraße, 23556 Lübeck, Deutschland
Gab es Verletzte?
1 verletzte Person
Festnahmen
1
Sachschaden
10 € Schaden
Ursache
Alkoholisierung
Beste Referenz
hl-live.de
Weitere Infos
anwalt.de