Pinneberg

Frau mit Totschlagsverurteilung nach Haftflucht in Elmshorn gefasst!

Am 11. April 2025 wurde eine 42-jährige Frau im Bahnhof Elmshorn von der Bundespolizei verhaftet. Bereits 2014 war die Frau wegen Totschlags zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie noch eine Reststrafe von 597 Tagen zu verbüßen.

Die Frau hatte gut zwei Drittel ihrer Freiheitsstrafe bereits verbüßt, bevor die Reststrafe ausgesetzt wurde. Im Jahr 2023 wurde jedoch die Aussetzung der Reststrafe widerrufen, was zur Folge hatte, dass sie sich dem erneuten Haftantritt nicht stellte. Nach ihrer Verhaftung wurde sie in die Justizvollzugsanstalt (JVA) nach Lübeck eingeliefert.

Hintergrundinformationen über Totschlag

Totschlag ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen und wird im deutschen Strafgesetzbuch (§ 212 StGB) definiert. Die Strafe für Totschlag beträgt mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen kann lebenslange Haft verhängt werden. Die Tathandlung bezieht sich ausschließlich auf die Tötung eines Menschen, das heißt, Tiere fallen nicht unter diesen Straftatbestand.

Im Unterschied zum Mord fehlen im Fall des Totschlags spezifische Mordmerkmale wie etwa gemeingefährliche Mittel oder niedrige Beweggründe. Während für Mord lebenslange Freiheitsstrafe droht, kann die Strafe für Totschlag in minder schweren Fällen zwischen ein und zehn Jahren betragen. Ein fahrlässiger Totschlag existiert im deutschen Recht nicht; hier greift der § 222 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge). Zudem sind Milderungsgründe wie Affekt (§ 213 StGB) zu beachten, deren Vorliegen Einfluss auf die mögliche Strafhöhe hat.

Ort des Geschehens

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Totschlag
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Elmshorn
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Elmshorn, Deutschland
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