Schleswig-Holstein

Steigende Erbschaftssteuer durch Windkraft: Gemeinden im Fokus!

Am 21. Februar 2025 berichtete das Schleswig-Holstein Magazin über mehrere aktuelle Themen, darunter Windkraft und die Grundsteuer in Gemeinden, sowie verschiedene lokale Veranstaltungen. Ein zentraler Punkt des Berichts war der Prozessauftakt gegen Beschuldigte im Zusammenhang mit einem Messerattentat auf einen Lehrer der Volkshochschule Wedel, der vor dem Landgericht Itzehoe stattfand. Dabei kündigte die Landesregierung Maßnahmen an, um der steigenden Zahl von Messerangriffen entgegenzuwirken. Dazu gehören Präventivhaft und die Einführung elektronischer Fußfesseln.

Parallel dazu wurde das traditionelle Biikebrennen live aus Nieblum auf Föhr übertragen. Meddewade präsentierte zudem seine eigene Dorfhymne, an der die Einwohner mitgewirkt haben. Moderatorin Harriet äußerte sich zu ihrem „Traumjob“, und Christopher Scheffelmeier, der seine Karriere als Radiotechniker begann, wurde als Teil des Schleswig-Holstein Magazins vorgestellt. Die Redaktionsleitung hat Reinhard Mucker inne.

Regelungen zur Bewertung von Windkraftanlagen

Zusätzlich zum Bericht über lokale Nachrichten widmete sich eine andere Quelle den neuen Regelungen zur Bewertung von Flächen mit Windkraft- und Photovoltaikanlagen. Ein Erlass der obersten Finanzbehörden der Bundesländer vom 6. März 2024 regelt die Erbschaft- und Schenkungsteuer für solche Flächen. Demnach werden Flächen mit Windkraftanlagen als voll steuerpflichtiges Grundvermögen eingestuft. Einzige Ausnahme ist, wenn diese Flächen zum Sonderbetriebsvermögen des Schenkers oder Erblassers gehören.

Wenn Flächen lediglich zur Nutzung überlassen werden, kann nur der persönliche Freibetrag abgezogen werden. Diese neue Bewertungsmethode gilt für alle offenen Steuerfälle und sieht vor, dass die Flächen als unbebaute Grundstücke mit einem Bodenrichtwert bewertet werden müssen. Dieser Bodenrichtwert für Energieerzeugung wird vom örtlichen Gutachterausschuss festgelegt. Allerdings fehlen in vielen Regionen entsprechende Werte.

Die neuen Regelungen führen dazu, dass das Grundbesitzwert als voll steuerpflichtig gilt, wobei persönliche Freibeträge abziehbar sind. Bisherige Bewertungsmethoden sahen vor, dass Windenergieflächen nur zu 50 Prozent des Bodenrichtwerts des nächstgelegenen Gewerbegebiets angerechnet wurden. Künftig wird die Bewertung auf den Erträgen der jährlichen Nutzung basieren, was insbesondere für Windkraft- und PV-Freiflächen Auswirkungen auf die Höhe der Erbschaftsteuer haben könnte, wie jpst.de berichtete.

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Messerangriff
In welcher Region?
Itzehoe
Genauer Ort bekannt?
Itzehoe, Deutschland
Beste Referenz
ndr.de
Weitere Infos
jpst.de