Ein schwerwiegender Vorfall ereignete sich am Mittwochabend in Meldorf, im Kreis Dithmarschen. Ein stark betrunkener Mann verursachte einen Autounfall, als er beim Vorbeifahren ein parkendes Fahrzeug beschädigte. Der Besitzer des beschädigten Wagens war anwesend und bemerkte den starken Alkoholgeruch des Unfallverursachers.
Der 59-Jährige setzte seine Fahrt dennoch fort und fuhr nach dem Vorfall nach Hause. Die Polizei stellte ihn später an seiner Wohnadresse an und ermittelte einen alarmierenden Blutalkoholwert von 3,32 Promille. Dieser Vorfall hat für den Mann schwerwiegende Konsequenzen: Er wird seinen Führerschein verlieren und sieht sich einem bevorstehenden Strafverfahren gegenüber, wie ndr.de berichtete.
Die gesetzliche Lage zu Alkohol am Steuer
anwalt-seiten.de ist für Fahrschüler, Fahrer unter 21 Jahren und Fahrer in der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot vorgesehen. Verstöße gegen diese Regelungen können rechtliche Konsequenzen, eine Fahrungeeignetheit und erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille oder mehr sind ebenfalls Sanktionen drohend, während für erfahrene Fahrer eine Promillegrenze von 0,5 gilt. Werte von 1,1 Promille oder mehr führen zur Einstufung als absolut fahruntauglich, was sogar zu Freiheitsstrafen führen kann.
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