Stormarn

Sanierungsschock: Reinfelder Hochhaus zwingt Eigentümer zum Verkauf!

Der Hochhaus-Komplex Neuhof in Reinfeld steht vor einer umfassenden Sanierung seiner maroden Asbest-Fassade aus den 1970er Jahren. Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahmen werden auf 11 Millionen Euro geschätzt, die auf die Eigentümer verteilt werden müssen. Bis Ende 2024 sind die Eigentümer verpflichtet, eine Sonderumlage von rund 100.000 Euro pro Einheit zu zahlen, wie der ln-online.de berichtete.

Viele Eigentümer haben mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen und sehen sich gezwungen, ihre Wohnungen zu verkaufen, um die Belastungen zu bewältigen. Immobilienmakler Fabian Nursey erklärte, dass einige Eigentümer, die ihre Wohnungen verkaufen, anschließend zurückmieten müssen. Die Wohnungspreise in der Umgebung sind infolgedessen gesunken, wobei einige Wohnungen bereits für Preise zwischen 30.000 und 40.000 Euro angeboten wurden. Andrea Poddewijn, ein Mitglied des Neuhof-Beirats, sprach über die emotionale Belastung, die die hohe Sonderumlage auf die Eigentümer ausübt.

Finanzlösungen und Unterstützung für Eigentümer

Der Wohnungseigentümerbeirat sowie die Hanse Immobilien-Verwaltung GmbH sind aktiv auf der Suche nach Lösungen für die betroffenen Eigentümer. Dabei wird auch die Kontaktaufnahme zu Finanzierern in Betracht gezogen, um die finanzielle Situation zu erleichtern. Allerdings haben einige Eigentümer die Sonderumlage bisher noch nicht überwiesen, was die geplante Sanierung gefährden könnte. Hausverwalterin Franziska Schwalbe betonte das Ziel, dass niemand sein Zuhause verlieren soll und dass die Sanierung erfolgreich abgeschlossen wird.

Zusätzlich macht der haufe.de darauf aufmerksam, dass Wohnungseigentümer in der Lage sind, eine Sonderumlage zu beschließen, um die Erhaltungsrücklage nicht zu erschöpfen. Es liegt im Ermessen der Eigentümer, ob sie eine größere Investition über die Rücklage oder eine Sonderumlage finanzieren möchten. Bei finanziellen Engpässen kann die Erhebung einer Sonderumlage die ordnungsgemäße Verwaltung sicherstellen.

Der Verwalter kann nicht eigenständig zur Zahlung einer Sonderumlage auffordern, es sei denn, dies wurde zuvor vereinbart. Die Festlegung der Höhe der Sonderumlage orientiert sich am Finanzierungsbedarf und muss in einem Beschluss geregelt werden, der zahlreiche Punkte umfasst, einschließlich der Kostenverteilung und der Fälligkeit der Beiträge.

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Insolvenz
In welcher Region?
Reinfeld
Genauer Ort bekannt?
Reinfeld, Deutschland
Sachschaden
11000000 € Schaden
Beste Referenz
ln-online.de
Weitere Infos
haufe.de