
Am Freitag, dem 14. März 2025, führte die Polizeidirektion Ratzeburg, unterstützt von der Bundespolizeiinspektion Kiel, in Stormarn, Schleswig-Holstein, umfassende Kontrollen zur Durchsetzung des Waffen- und Messerverbots im öffentlichen Personennahverkehr durch. Diese Maßnahme ist Teil der Überwachung der seit Oktober 2024 geltenden Waffengesetzregelungen sowie der Landesverordnung, die seit dem 23. Dezember 2024 in Kraft ist.
Die Kontrollen fanden zwischen 17 und 21 Uhr statt und richteten sich an Reisende im Nah- und Fernverkehr. Insgesamt wurden rund 350 Personen überprüft, dabei sicherten die Beamten 25 Messer. Zudem wurden gegen elf Personen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden können. In zwei Fällen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz (Springmesser) eingeleitet. Darüber hinaus mussten zwölf Jugendliche Maßnahmen nach dem Jugendschutzgesetz hinnehmen, da sie Alkohol, Tabak und einen Joint mitführten. Weitere Anzeigen betrafen zwei Personen wegen unerlaubten Aufenthalts und eine Person wegen eines Gebietsverstoßes.
Erhöhung der Sicherheit im Nahverkehr
Die Maßnahme der Polizei ist Teil einer breiteren Strategie, die von der Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossen wurde, um die Sicherheit im Bus- und Bahnverkehr zu erhöhen. Diese Strategie basiert auf einer Verordnung, die das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Personennahverkehr untersagt. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack betonte, dass das Führen von Waffen und Messern ein erhebliches Risiko darstelle, insbesondere nach Vorfällen wie dem Attentat in Solingen und einem Messerangriff in einer Bahn in Brokstedt im Jahr 2023. Laut der Landesregierung stieg die Zahl der Straftaten mit Waffen im öffentlichen Personenverkehr von 35 im Jahr 2022 auf 58 im Jahr 2023.
Die Verordnung, die am 23. Dezember 2024 in Kraft trat, gilt für verschiedene Verkehrsbereiche, einschließlich Fahrzeuge und Bahnsteige des Schienenpersonennahverkehrs sowie Busse des öffentlichen Nahverkehrs. Anlasslose Kontrollen werden in Abstimmung mit der Bundespolizei durchgeführt. Verstöße gegen die Verordnung können ebenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden, wie hl-live.de berichtete. Um die Sicherheit für Reisende weiter zu erhöhen, wurden die Polizeikontrollen im Nah- und Fernverkehr avisiert.