Vorfall | Zurückschiebung wegen Einreisesperre |
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Datum | 09.10.2024 |
Ort | Grenzübergang Weil am Rhein - Autobahn |
Festnahmen | 1 |
Ursache | Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz, Einreiseverbot |
Ein 35-jähriger saudischer Staatsangehöriger, der sich entgegen einer bestehenden Einreisesperre nach Deutschland wagte, wurde am Grenzübergang Weil am Rhein von der Bundespolizei festgenommen. Der Mann reiste als Mitfahrer in einem Taxi und konnte keine Reisedokumente vorweisen. Bei einer Fingerabdruckkontrolle stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz vorlag.
Trotz einer geforderten Geldstrafe von 200 Euro wurde ein Strafverfahren eingeleitet, und das bestehende Einreiseverbot wurde um ein weiteres Jahr bis Oktober 2029 verlängert. Anschließend wurde der Mann in die Schweiz zurückgeschoben.