Hitzewelle in Lübeck: Schulen kündigen hitzefrei für Schüler an!

Hitzewelle in Lübeck: Schulen kündigen hitzefrei für Schüler an!
Lübeck, Deutschland - Die bevorstehenden Temperaturen am 2. Juli sorgen in Lübeck für Aufregung unter Schülerinnen und Schülern sowie Eltern. Mit bis zu 37 Grad Celsius im Lauenburgischen und 36 Grad in Lübeck rechnet man mit einer echten Hitzewelle. „Hitzefrei!“ heißt es jetzt für viele, und die Schüler können auf ein wenig Entlastung hoffen. Dörte de Graaf, die stellvertretende Sprecherin des Bildungsministeriums in Kiel, betont, dass es den Schulleitungen freisteht, bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen zu entscheiden, ob und wie der Unterricht durchgeführt wird. Diese Regelung betrifft alle Schulformen und Jahrgangsstufen, und das Bildungsministerium sorgt dafür, dass Eltern rechtzeitig informiert werden.
Was passiert an den Schulen? An Gymnasien, beispielsweise dem Johanneum in Lübeck, wird der Unterricht mithilfe eines „Sahara-Plans“ verkürzt. Hierbei werden die Unterrichtsstunden von 45 auf 30 Minuten verringert, um den Schülern eine frühere Entlassung zu ermöglichen, während trotzdem keine Fächer vernachlässigt werden. Die Gemeinschaftsschule Lauenburgische Seen hat bereits entschieden, hitzefrei zu geben, während andere Schulen kurzfristig ihre Entscheidungen treffen werden.
Hitzefrei und seine Regeln
Aber wie sieht es mit Hitzefrei eigentlich aus? Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf, erklärt Schulrat Stefan Beeg. Unterricht kann auch im Schatten stattfinden, doch das verfrühte Nachhausegehen ist nicht immer möglich. In vielen Bundesländern gelten zudem verschiedene Regelungen. Beispielsweise wird in Niedersachsen ab sofort auch Oberstufenschülern hitzefrei gewährt, was in anderen Bundesländern, wie etwa Nordrhein-Westfalen, meist nicht der Fall ist. Schulministerien in mehreren Bundesländern haben Richtwerte eingeführt, wobei die Entscheidung letztlich bei den Schulleitungen liegt. Raumtemperaturen über 27 Grad Celsius sind oft der Maßstab für die Vergabe von Hitzefrei.
Für die Grund- und Sekundarstufen sind spezielle Regelungen zu beachten: In vielen Fällen dürfen Schüler der Klassen 5 und 6 nur nach Rücksprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss den Klassenraum verlassen, während Schüler der Oberstufe (Sekundarstufe II) häufig von diesen Regelungen ausgeschlossen sind. In der Sekundarstufe sollten Klassenarbeiten nach Möglichkeit nicht während extremer Hitze abgehalten werden, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
Regional unterschiedliche Regelungen
Diese vielfältigen Regelungen sind nicht überall gleich. In Bundesländern wie Baden-Württemberg und Brandenburg beginnt das Hitzefrei bereits ab 25 Grad, in Hamburg ab 27 Grad. In Sachsen-Anhalt wird Hitzefrei ab 26 Grad um 11 Uhr gewährt, während in anderen Bundesländern, darunter auch Schleswig-Holstein, den Schulen große Freiräume eingeräumt werden. Hierzu fällt die Entscheidung jeweils den Verantwortlichen vor Ort.
Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass jeder Schulstandort in Norddeutschland individuell agieren kann, wenn es um das wohl der Schüler bei drückender Hitze geht. Die Vorfreude auf hitzefrei steigt, und mit einer wohlüberlegten Regelung können alle Beteiligten gut durch die Hitze kommen.
Für weitere Informationen und Details zu den Regelungen in verschiedenen Bundesländern lesen Sie bitte bei LN Online, Schulministerium NRW und RND nach.
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Ort | Lübeck, Deutschland |
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