Schulschwänzen für den Urlaub: Teure Bußgelder drohen Eltern!

Schulschwänzen für den Urlaub: Teure Bußgelder drohen Eltern!

Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland - Immer mehr Eltern in Deutschland entscheiden sich dazu, ihre Kinder krank zu melden, um der Schulpflicht zu entkommen und schneller in die Sommerferien zu starten. Staus auf den Autobahnen und hohe Flugpreise zu Ferienbeginn sind häufige Beweggründe für diese sogenannte „Flunkerferien“. Lehrer sowie der Philologenverband berichten zunehmend von Krankmeldungen gerade zur Urlaubszeit, was die Kultusministerien alarmiert. Diese betonen unmissverständlich, dass Schüler während des Unterrichts nicht verreisen dürfen. Dennoch sehen viele Eltern in diesem Verhalten ein Kavaliersdelikt, das jedoch auch erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen kann, wie Welt berichtet.

In Bayern beispielsweise gab es in den letzten Jahren verstärkte Kontrollen und Razzien vor und nach den Schulferien. Eltern müssen daher mit Konsequenzen rechnen, sowohl für die Krankmeldungen als auch für das unentschuldigte Fehlen ihrer Kinder. Die Bußgelder variieren je nach Bundesland erheblich. In Berlin können bis zu 2500 Euro fällig werden, während es in Thüringen bis zu 1500 Euro sind. Auf einen Blick:

Bundesland Maximales Bußgeld
Baden-Württemberg 300 Euro pro Fehltag
Bayern bis zu 1000 Euro
Berlin bis zu 2500 Euro
Bremen 35 Euro pro Fehltag
Hamburg 150 Euro pro Fehltag
Niedersachsen bis zu 1000 Euro
Nordrhein-Westfalen 80 bis 150 Euro pro Fehltag

Ein Blick auf Nordrhein-Westfalen zeigt, dass im Jahr 2024 über 8000 Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtverletzungen eingeleitet wurden – ein Anstieg um 45 % in nur fünf Jahren. Schulen melden Fehlzeiten systematisch, sodass Kommunen entsprechende Bußgeldverfahren einleiten können. Bei wiederholten Verstößen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen in einigen Bundesländern. Die Eltern können bei Krankmeldungen aufgefordert werden, ein ärztliches Attest vorzulegen, um zu überprüfen, ob die gemeldete Krankheit tatsächlich vorliegt, so das Bussgeld-Info.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Schulpflicht in Deutschland gilt seit 1919 und umfasst in der Regel neun oder zehn Jahre. Sie betrifft auch ausländische Kinder seit den 1960er Jahren und Asylbewerberkinder seit 2005 in Nordrhein-Westfalen. Schulverweigerung, sprich unentschuldigtes Fehlen, kann dann zu Bußgeldern führen, die von den jeweiligen Bundesländern festgelegt werden. In Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland können sogar strafrechtliche Verfolgungen drohen. Hierbei können Eltern bis zu 180 Tagessätze belangt oder mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe rechnen, berichtet Bussgeldkatalog.

Eltern sollten sich also bewusst sein, dass auch günstige Urlaubsangebote oder die Vermeidung von Verkehrsüberlastungen nicht als ausreichende Gründe für eine Beurlaubung aus dem Unterricht anerkannt werden. In vielen Bundesländern sind Beurlaubungen zur Verlängerung der Ferien in der Regel nicht möglich. Die Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht liegt bis zum 14. Lebensjahr bei den Eltern. Danach können auch die Schüler selbst mit Bußgeldern belegt werden.

Die Möglichkeiten zur Vermeidung von Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen sind begrenzt. Eltern sollten daher den Dialog mit den Schulen suchen und auf Anzeichen von Schulverweigerung wie häufiges Fehlen oder schlechte Noten achten. Auch das Thema Mobbing sollte nicht ignoriert werden, da es einen ernsthaften Grund für Schulverweigerung darstellen kann.

Für Eltern, die dennoch einen Kurzurlaub planen möchten, könnte es hilfreich sein, die Regelungen anderer Länder wie in der Schweiz zu betrachten, wo Eltern pro Schuljahr zwei „Jokertage“ beantragen können, um Schummeleien bei der Krankmeldung zu reduzieren. In Deutschland jedoch bleibt die Einhaltung der Schulpflicht oberstes Gebot.

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OrtMecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Quellen

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