Schwerin kämpft gegen Wohnraummangel: Ferienwohnungen unter Druck!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am
Impressum · Kontakt · Redaktionskodex

Schwerin plant eine Satzung zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum durch Ferienwohnungen, um den Wohnraummangel zu stoppen.

Schwerin plant eine Satzung zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum durch Ferienwohnungen, um den Wohnraummangel zu stoppen.
Schwerin plant eine Satzung zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum durch Ferienwohnungen, um den Wohnraummangel zu stoppen.

Schwerin kämpft gegen Wohnraummangel: Ferienwohnungen unter Druck!

Schwerin steht vor einer Herausforderung: Die Stadtverwaltung hat erkannt, dass die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum in Stadtteilen wie Paulsstadt und Schelfstadt gefährdet ist. Der Anstieg an Ferienwohnungen, insbesondere seitdem das Residenzensemble Schwerin ins UNESCO-Welterbe aufgenommen wurde, verschärft das Problem zusätzlich. Laut Schwerin.news führt der überproportional hohe Bestand an Ferienwohnungen zu einem merklichen Verlust an regulärem Wohnraum.

Die Verwaltung betont, dass der Wohnraummangel in den kommenden fünf Jahren nicht anders und vor allem nicht wirtschaftlich gelöst werden kann. Aus diesem Grund wird eine neue Satzung ins Leben gerufen, die die Zweckentfremdung von Wohnraum eindämmen soll.

Neue Regelungen für Ferienwohnungen

Die geplanten Regelungen sind klar und deutlich. Ab sofort müssen Eigentümer von Wohnungen, die als Ferienwohnungen genutzt werden, eine Genehmigung des Oberbürgermeisters einholen, bevor sie ihren Wohnraum anderweitig verwenden dürfen. Auch eine Anzeigepflicht für Leerstand über sechs Monate sowie die Nutzung als Ferienwohnung wird eingeführt. Genehmigte Ferienwohnungen erhalten dann eine offizielle Nummer, die gut sichtbar angebracht werden muss. Die Satzung gewährleistet auch den Bestandsschutz bereits genutzter Ferienwohnungen für die nächsten fünf Jahre, allerdings müssen diese angezeigt werden.

Die Satzung wird nach Bekanntmachung in Kraft treten und für fünf Jahre gültig sein. Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier hat die Initiative bereits unterstützt und die Beschlussvorlage unterzeichnet, sodass nun die Stadtvertretung die finale Entscheidung treffen muss. Die Verwaltung sieht hierbei keine Alternative zur Einführung der neuen Regelungen, benötigt aber zusätzliches Personal und Kontrollaufwand.

Politische Dimension und Ausblick

Die Entscheidung über die Satzung wird in den kommenden Wochen von der Stadtvertretung getroffen. Die Signale an die Bewohner und Vermieter sind klar: Wohnraum soll primär zur Wohnnutzung bleiben, so die Verwaltung. Eigentümer und Betreiber von Ferienwohnungen müssen sich auf strengere Regeln einstellen. In einem deutschlandweiten Kontext ist die Diskussion um die Kurzzeitvermietung von Wohnraum intensiver geworden, besonders in Ballungszentren und touristisch attraktiven Regionen. Eigentümer nutzen Plattformen wie Airbnb und setzen dabei auf kurzfristige Vermietungen, was langfristige Mietverhältnisse oft in den Schatten stellt.

Wie auch in anderen Städten zeigt sich, dass die Regulierung der Zweckentfremdung eine zunehmend wichtige Rolle spielt. Einige Bundesländer haben bereits Verbote erlassen, um den Wohnraummangel zu bekämpfen. In Städten wie München, Stuttgart und Köln steigen die Anforderungen an Vermieter, um die lokale Wohnsituation zu entlasten, wie immowriter.de berichtet.

Die kommenden Entscheidungen werden nicht nur das lokale Wohnungsangebot beeinflussen, sondern auch das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern nachhaltig gestalten. Bei dieser komplexen Debatte um Wohnraumzweckentfremdung stehen rechtliche, wirtschaftliche und soziale Dimensionen im Vordergrund, die auch die Zukunft der Schweriner Wohnlandschaft prägen werden.