58 Klagen gegen LBA: Was Piloten jetzt wissen müssen!
Am Verwaltungsgericht Braunschweig sind aktuell 78 Verfahren gegen das LBA anhängig, die Flugtauglichkeit und medizinische Eignung betreffen.

58 Klagen gegen LBA: Was Piloten jetzt wissen müssen!
In der deutschen Luftfahrtlandschaft gibt es aktuell eine heftige Auseinandersetzung zwischen Piloten und dem Luftfahrtbundesamt (LBA). Bis zum 18. September 2023 waren sage und schreibe 78 Verfahren beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig, die sich hauptsächlich um die medizinische Tauglichkeit von Berufs- und Hobbypiloten drehen. Diese Informationen berichtet der Aerokurier.
Ein zentrales Anliegen dieser Klagen ist die Feststellung der Flugtauglichkeit, sowie die Aussetzung von Tauglichkeitszeugnissen durch das LBA. Die Probleme innerhalb das Referat L6, das für die Flugmedizin zuständig ist, scheinen größer zu sein, als die Behörde selbst angibt. Die Vereinigung Cockpit hat in einer Umfrage feststellen können, dass 257 von 343 Befragten bereits von einer Verweisung betroffen waren. Fast 30% der Piloten warten über drei Monate auf eine Entscheidung und über 10% kämpfen sogar über ein Jahr mit dem Warten!
Widerspruch und Untätigkeitsklagen
Flugmedizinische Tauglichkeit ist eine Grundvoraussetzung für jeden, der in der Luftfahrt tätig sein möchte, sei es als Privat- oder Berufspilot. Bei Ablehnungen oder Verzögerungen können die Betroffenen Widerspruch einlegen oder gar klagen. Ein Anwalt für Luftfahrtrecht kann in solchen Fällen eine entscheidende Unterstützung bieten, um den Prozess zu beschleunigen und die Rechte der Piloten zu wahren, wie die Rechtsanwaltskanzlei RU erklärt.
Auch die Untätigkeitsklagen, die gegen das LBA anhängig sind, betreffen oft nicht entschiedene Anträge oder Widersprüche. Interessanterweise sind solche Klagen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, wenn eine Frist von drei Monaten abgelaufen ist. Hier zeigt sich ein echtes Problem der Kommunikation und Entscheidungstransparenz bei der Luftfahrtbehörde.
Besonders besorgniserregend ist die Langlebigkeit vieler dieser Verfahren; die gerichtliche Sprecherin Eva Horten meldet sich zu Wort und äußert, dass die Überlastung des Gerichts nicht ausschließlich auf LBA-Verfahren zurückzuführen ist. Von insgesamt über 5500 anhängigen Verfahren betreffen lediglich 635 das Luftverkehrsrecht.
Ein wenig Licht im Dunkel
Was die rechtlichen Möglichkeiten für Fluggäste angeht, wenn es um Beschwerden über Fluggesellschaften geht, so hat das LBA ebenfalls eine klare Linie. Beschwerden sollten zunächst direkt beim jeweiligen Unternehmen eingereicht werden. Erst wenn dort keine ausreichende Antwort erfolgt, kann das LBA eingeschaltet werden. Wichtig hierbei: die von der Behörde bereitgestellten Formulare müssen verwendet werden, und alle relevanten Unterlagen sollten gleich mitgeschickt werden. Wer mehr dazu erfahren möchte, der kann die offiziellen Informationen des LBA einsehen.
Die Bearbeitungszeiten für Beschwerden können variieren: Während eindeutige Fälle in drei bis vier Monaten abgeschlossen sein sollten, kann es bei komplexeren Vorgängen auch dauern, bis zu sechs Monate oder sogar länger, vor allem wenn Gerichtsverfahren involviert sind. Ein Kooperationspartner oder ein Inkassounternehmen kann hilfreich sein, die Umsetzung von Forderungen zu unterstützen, jedoch sollte man sich auch hier gut informieren und sicherstellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Mit so vielen anhängigen Verfahren und komplexen Fragen zur Flugtauglichkeit scheint es, dass die Luftfahrtbehörde und die betroffenen Piloten noch viel zu klären haben. Ob es eine Verbesserung der Situation geben wird, bleibt abzuwarten. Die betroffenen Flieger brauchen vor allem Geduld und die richtigen Informationen, um ihre Rechte durchzusetzen.