Lüner Bürger kämpft für eigene Sterbeentscheidung: Ein Aufruf zur Reform!

Lüner Bürger kämpft für eigene Sterbeentscheidung: Ein Aufruf zur Reform!
Lüneburg, Deutschland - Im Herzen von Lüneburg setzt sich der 80-jährige Hans-Jürgen Brennecke für ein Thema ein, das immer mehr an Bedeutung gewinnt: das selbstbestimmte Sterben. Laut Goslarsche Zeitung ist Brennecke ein prominentes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Sein Ziel ist klar: Menschen sollten die Möglichkeit haben, im eigenen Land Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, ohne ins Ausland reisen zu müssen.
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe weiterhin verboten. Das bedeutet, dass Ärzte keine Medikamente verabreichen dürfen, um das Leben eines Patienten zu beenden. Stattdessen dürfen sie lediglich begleiten und unterstützen, wenn es um den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen geht, allerdings nur, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. Mit der Zunahme der Anfragen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor fünf Jahren, hat sich die DGHS in den letzten Jahren rasant entwickelt und zählt inzwischen über 45.000 Mitglieder. Dabei verzeichnet die Organisation ein starkes Wachstum von etwa 1.500 neuen Mitgliedern pro Monat.
Statistik und Entwicklung der Sterbehilfe
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Im Jahr 2022 vermittelte die DGHS insgesamt 625 Fälle, während Dignitas Deutschland und der Verein Sterbehilfe 183 beziehungsweise 171 Fälle verzeichneten. Dies entspricht etwa 0,1 Prozent der jährlichen Sterbefälle in Deutschland, geschätzt bei rund einer Million. Zudem liegt das Durchschnittsalter der betroffenen Personen bei 79 Jahren, und angesichts der demografischen Entwicklung könnte die Zahl der Anfragen in Zukunft weiter steigen.
Wie auch in der DGHS vermerkt, ist die Diskussion rund um die Sterbehilfe von verschiedenen ethischen, religiösen und rechtlichen Fragen geprägt. Der rechtliche Rahmen sieht vor, dass der Wille des Patienten im Vordergrund steht. Einwilligungsfähige Erwachsene können durch eine Patientenverfügung festlegen, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen. Unklarheiten hierbei müssen von einem Betreuer ermittelt werden.
Rechtliche Aspekte der Sterbehilfe in Deutschland
In Deutschland unterscheidet man zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Während aktive Sterbehilfe, also das gezielte Beschleunigen des Todes auf Verlangen, nach § 216 StGB verboten ist und mit einer Strafe von sechs Monaten bis fünf Jahren belegt wird, bleibt passive Sterbehilfe, also der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, rechtlich unbedenklich, sofern sie dem Willen des Patienten entspricht. Diese Regelung gilt unabhängig von der Art und dem Stadium der Erkrankung.
Besonders wichtig ist auch der Aspekt der indirekten Sterbehilfe. Hierzu zählt die Schmerzlinderung durch Medikamente, die unabsichtlich das Leben verkürzen könnten. Diese Therapiearten sind in Deutschland erlaubt, solange die Intention eindeutig auf die Linderung von Leiden gerichtet ist.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Beihilfe zur Selbsttötung. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben anerkannt und die Möglichkeit der Unterstützung durch Dritte legalisiert. Das Verbot der „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ wurde für nichtig erklärt, was bedeutet, dass Ärzte und Vereine Hilfestellung leisten dürfen, jedoch die sterbewillige Person das Mittel selbst einnehmen muss.
Die Diskussionen über die gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Deutschland bleiben also nach wie vor aktuell. Hans-Jürgen Brennecke und die DGHS kämpfen für eine Reform, die es Menschen ermöglicht, ihre letzten Lebensentscheidungen selbstbestimmt zu treffen und nicht ins Ausland reisen zu müssen, um ihrem Wunsch nach Sterbehilfe nachzukommen. Die Debatten sind komplex und vielschichtig, aber der Einsatz vieler engagierter Menschen zeigt, dass hier dringend Handlung erforderlich ist.
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Ort | Lüneburg, Deutschland |
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