Osnabrück erhebt ab Oktober 2025 Bettensteuer – was bedeutet das für Reisende?
Osnabrück erhebt ab Oktober 2025 Bettensteuer – was bedeutet das für Reisende?
Osnabrück, Deutschland - In der Stadt Osnabrück tut sich bald was: Ab dem 1. Oktober 2025 wird eine neue Beherbergungssteuer von 3,5 Prozent auf den Übernachtungspreis erhoben. Diese Maßnahme betrifft Gäste in Hotels, Pensionen und sämtlichen vergleichbaren Unterkünften innerhalb des Stadtgebiets. Einzig Senioren- und Pflegeheime sind von dieser Regelung ausgenommen. Wie radiorst.de berichtet, rechnet die Stadt mit jährlichen Einnahmen von etwa 1,2 Millionen Euro. Diese Gelder sollen gezielt in die Bereiche Tourismus, Kultur und städtische Infrastruktur fließen.
Die praktische Umsetzung der Steuer ist dabei denkbar einfach: Die jeweiligen Unterkunftsbetriebe sind dafür verantwortlich, die Steuer einzuziehen und quartalsweise digital über das Serviceportal der Stadt abzuführen. Die erste Steuererklärung wird für das vierte Quartal 2025 fällig und muss bis spätestens 15. Januar 2026 eingereicht werden. Diese neue Regelung soll sowohl Gästen als auch der Stadt zugutekommen, indem sie die touristischen Attraktionen Osnabrücks mitfinanziert.
Der rechtliche Rahmen
Ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen zeigt, dass die Übernachtungsteuer, die auch als Bettensteuer oder Hotelsteuer bekannt ist, eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuer ist. Vielerorts in Deutschland ist sie bereits etabliert und wurde erstmals 2005 von der Stadt Weimar eingeführt. Mittlerweile erheben über 50 Gemeinden und Stadtstaaten diese Steuer, was ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit unterstreicht. Laut kommunalwiki.boell.de ist es nicht ungewöhnlich, dass die Steuer als Aufschlag auf den Netto-Übernachtungspreis von etwa 5 Prozent bis zu maximal 7,5 Prozent bemessen wird. Vor der Pandemie generierte diese Steuer für die Kommunen jährlich Erlöse von etwa 80 bis 100 Millionen Euro.
Im Jahr 2012 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Verfassungsgemäßheit der Steuer, vorausgesetzt, dass die Übernachtungen nicht beruflich bedingt sind. Diese Differenzierung zwischen privaten und geschäftlichen Übernachtungen wurde jedoch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2022 für nicht mehr notwendig erklärt.
Auswirkungen auf die Gastronomie
Wie die Situation in Osnabrück zeigt, können solche Steuern durchaus auch umstritten sein. Während einige kommunale Verbände, wie der Deutsche Städtetag, eine positive Sichtweise vertreten, sehen Branchenvertreter wie DEHOGA und IHA die Steuer als belastend für die Gastronomie an. An einem ähnlichen Punkt zeigt auch die Stadt Konstanz Interesse, eine Bettensteuer zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen einzuführen, während in Lübeck die Wiedereinführung einer solchen Steuer im Raum steht. München plant sogar eine „Touristensteuer“, die an die 60 Millionen Euro jährlich einbringen soll, jedoch hagelt es rechtliche Bedenken seitens der bayerischen Staatsregierung.
Die Einführung dieser Beherbergungssteuer in Osnabrück könnte als Zeichen für einen Trend in vielen anderen Städten Deutschlands gewertet werden, wo derzeit über ähnliche Maßnahmen nachgedacht wird. Für die Gäste in Osnabrück bedeutet es möglicherweise, dass die Kosten für den Aufenthalt etwas ansteigen werden, während die Stadt sich erhofft, ihre touristischen Angebote damit weiter verbessern zu können.
Weitere Informationen zu den Details dieser Steuer sind auf der offiziellen Webseite der Stadt Osnabrück verfügbar: service.osnabrueck.de.
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Ort | Osnabrück, Deutschland |
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