Osnabrück geht voran: Schiedsgericht für Rückgabe von NS-Raubgut eingerichtet
Osnabrück geht voran: Schiedsgericht für Rückgabe von NS-Raubgut eingerichtet
Osnabrück, Deutschland - In Osnabrück wird ein markanter Schritt in der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit getan. Der Rat der Stadt hat am 1. Juli 2025 einstimmig beschlossen, an einem neuen, offiziellen Schiedsgericht zur Rückgabe von während der NS-Zeit geraubtem Kulturgut teilzunehmen. Damit zeigt die Stadt ein starkes Bekenntnis zur Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus. Dies berichtet die Hasepost.
Osnabrück zählt zu den ersten Städten in Deutschland, die dem im März 2025 geschlossenen Verwaltungsabkommen zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden folgen. Mit der Gründung des Schiedsgerichts entsteht eine neutrale Instanz, die über Streitigkeiten zur Rückgabe von gestohlenen Kunstwerken und Kulturgütern entscheiden wird. Die zuvor bestehende „Beratende Kommission NS-Raubgut“ hat dabei nur Empfehlungen ausgesprochen, die nicht rechtlich bindend waren.
Neue Wege zur Restitution
Vergangenheit aufarbeiten – das ist das Ziel dieser Reform. Hierbei wird es möglich sein, ohne großen bürokratischen Aufwand Anträge zur Rückgabe von Kulturgut zu stellen. Eine einseitige Antragstellung ist sowohl für direkte Opfer als auch deren Nachkommen hinreichend. Die Schiedsgerichtsbarkeit, die beim Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste angesiedelt ist, wird nach einem verbindlichen Bewertungsrahmen arbeiten. Ein bemerkenswertes Bekenntnis zur Verantwortung für die Opfer nationalsozialistischen Unrechts, nicht wahr?
Diese Reform steht im Einklang mit den Washingtoner Prinzipien von 1998 sowie der Gemeinsamen Erklärung von 1999, die die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter betreffen. Laut der Kulturstaatsministerin wurden viele Menschen während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft beraubt. Besonders die jüdischen Mitbürger litten unter diesem staatlich organisierten Kulturgutraub. Dabei mussten Betroffene oft ihr Eigentum unter Wert veräußern oder es auf der Flucht zurücklassen.
Überprüfung und Evaluation
Die Stadt Osnabrück verpflichtet sich, die Urteile des neuen Schiedsgerichts in Rückgabefällen akzeptieren zu wollen. Nach zehn Schiedssprüchen oder spätestens in drei Jahren wird das Verfahren evaluiert. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Rechte der Opfer gestärkt werden und wertvolle Kulturgüter an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden können, wie aus den Ausführungen von kulturgutverluste.de hervorgeht.
Darüber hinaus sind auch öffentliche Kultureinrichtungen aufgerufen, ihre Bestände auf NS-Raubgut zu prüfen. Unklare Erwerbsvorgänge sollen offengelegt werden, um die Rückgabe der verloren geglaubten Werke zu unterstützen. Die Bundesregierung und die Länder setzen alles daran, eine umfassende Aufarbeitung der Thematik voranzutreiben.
Osnabrück hat mit seinem Beschluss den Grundstein für einen wichtigen Dialog gelegt. Die Rückgabe von NS-Raubgut ist nicht nur eine Frage des Rechts, sondern auch der moralischen Verantwortung. Ein guter Weg, um die Geschädigten und deren Angehörigen in die Erzählung der Stadtgeschichte einzubeziehen und die Erinnerung zu bewahren.
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Ort | Osnabrück, Deutschland |
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