Uelzen sagt Strabs den Kampf an: Ab 2026 keine Beiträge mehr!

Am 30. Juni 2025 beschloss der Uelzener Rat die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab 2026 – eine Entlastung für Anlieger.
Am 30. Juni 2025 beschloss der Uelzener Rat die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab 2026 – eine Entlastung für Anlieger. (Symbolbild/MND)

Uelzen sagt Strabs den Kampf an: Ab 2026 keine Beiträge mehr!

Uelzen, Deutschland - In der Hansestadt Uelzen gibt es Neuigkeiten, die bei vielen Anliegern für Freude sorgen dürften. Der Uelzener Rat hat am 30. Juni 2025 beschlossen, die umstrittenen Straßenausbaubeiträge (Strabs) abzuschaffen. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Damit müssen Grundstückseigentümer bei grundhaften Sanierungen von Straßen oder der Erneuerung von Nebenanlagen keine Beiträge mehr leisten. Das berichtet die az-online.

Die Entscheidung ist das Ergebnis jahrelanger Diskussionen im Rat und wurde mit zwei Enthaltungen verabschiedet. Bürgermeister und Rat hoffen, die Finanzierung der künftig anfallenden Straßenbaukosten über allgemeine Haushaltsmittel zu stemmen. Zudem ist geplant, Mittel aus dem neuen Infrastrukturpaket des Bundes zu beanspruchen, das insgesamt 100 Milliarden Euro für Kommunen in den nächsten 12 Jahren bereitstellen soll. Allerdings ist bislang unklar, welcher Betrag für Uelzen zur Verfügung stehen wird.

Finanzierung und Bedenken

Trotz der positiven Rückmeldung zur Abschaffung der Beiträge äußerten einige Ratsmitglieder ihre Bedenken hinsichtlich einer möglichen Überlastung des städtischen Haushalts durch die neuen Regelungen. Der Verzicht auf die Einnahmen aus den Straßenausbaubeiträgen könnte u.a. die Finanzierung von zukünftigen Straßenbauprojekten erschweren.

Früher waren Anlieger zur Kasse gebeten worden, wenn eine Gemeindestraße ausgebaut oder erneuert wurde. Je nach Bundesland fielen unterschiedliche Beitragspflichten an, wobei die Regelungen im Kommunalabgabengesetz (KAG) festgelegt sind. In Deutschland gab es dabei keine einheitliche Regelung: In einigen Bundesländern sind solche Beiträge längst abgeschafft, in anderen stehen sie weiter hoch im Kurs. Beispielsweise haben Bundesländer wie Hessen noch Spielräume, während Niedersachsen den Kommunen die Entscheidung überlassen hat, ob sie Beiträge erheben möchten oder nicht. Letztere haben sich in vielen Fällen gegen die Abgabepflicht entschieden, wie steurerzahler.de berichtet.

Ein Blick auf die neuen Regelungen

Für jene Grundstückseigentümer, die bisher von der Abgabepflicht betroffen waren, ist die neue Regelung eine wahrlich erfreuliche Wendung. Diese konnten in der Vergangenheit ihre Beiträge über bis zu 20 Jahre zinslos in Raten zahlen, wobei eine Sicherungshypothek im Grundbuch notwendig war. Besonders erfreulich war die Bagatellgrenze: Ab einem Betrag von 2.400 Euro konnten Beitäge gestundet werden. Mit der Abschaffung der Strabs wird nun all das der Vergangenheit angehören.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern zeigt sich, dass Uelzen nicht allein ist mit seinen Neuerungen. So haben auch in Baden-Württemberg, Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern ähnliche Entscheidungen getroffen. Diese Entwicklungen könnten als Trend hin zu einer finanziellen Entlastung von Grundstückseigentümern betrachtet werden.

Der Uelzener Umgang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Veränderungen auf den städtischen Haushalt auswirken und ob die angestrebten Finanzierungsmöglichkeiten fruchten werden. Eines ist aber klar: Viele Anlieger atmen auf und freuen sich über eine spürbare Entlastung in ihrem Geldbeutel.

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OrtUelzen, Deutschland
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