Schleswig-Holstein verabschiedet ersten islamistischen Gefährder seit Jahren!

Schleswig-Holstein schiebt einen islamistischen Gefährder ab. Sicherheitsmaßnahmen sind entscheidend für die öffentliche Sicherheit.
Schleswig-Holstein schiebt einen islamistischen Gefährder ab. Sicherheitsmaßnahmen sind entscheidend für die öffentliche Sicherheit. (Symbolbild/MND)

Schleswig-Holstein verabschiedet ersten islamistischen Gefährder seit Jahren!

Schleswig-Holstein, Deutschland - In Schleswig-Holstein gibt es Neuigkeiten, die für die Sicherheit im Land von Bedeutung sein könnten. Ein 35-jähriger mutmaßlicher islamistischer Gefährder wurde nach Bosnien und Herzegowina abgeschoben. Diese Entscheidung wurde auf Grundlage des Paragrafen 58a des Aufenthaltsgesetzes getroffen, der es ermöglicht, Personen zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit Deutschlands ohne vorherige Ausweisung abzuschieben. Die Abschiebung, die in der Region die erste ihrer Art seit mehreren Jahren darstellt, erfolgt nach einer mehrmonatigen Untersuchung durch das Landeskriminalamt (LKA), das den Mann im Mai festnahm und seitdem in Abschiebungshaft hielt. Vor dieser Maßnahme hatte der Mann ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Sozialstaatssekretärin Silke Schiller-Tobies von den Grünen betonte die Wichtigkeit dieser Abschiebung für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Der Paragraf 58a wurde in Schleswig-Holstein zuletzt im Januar 2018 für die Abschiebung eines anderen Mannes in die Türkei genutzt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die gegenwärtige Sicherheitslage und die Maßnahmen, die zur Bekämpfung islamistischer Bedrohungen erforderlich sind.

Ein Blick auf die islamistische Szene in Deutschland

Wie die Bundeszentrale für politische Bildung aufzeigt, umfasst die islamistische Szene in Deutschland im Jahr 2022 rund 27.480 Personen. Dies markiert einen Rückgang von 2,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Besonders bemerkenswert ist das salafistische Potenzial, das mit 11.000 Personen weiterhin die größte islamistische Strömung darstellt. Zudem sind Organisationen wie die Millî Görüş-Bewegung und die Muslimbruderschaft weitere wichtige Akteure in diesem Spektrum.

Ein Sicherheitsrisiko stellt nicht nur die zunehmende Zahl an Gefährdern dar, sondern auch die Rückkehrer aus Konfliktgebieten wie dem Irak und Syrien. Im Februar 2023 führte das Bundeskriminalamt (BKA) 505 Gefährder auf, von denen 92 in Haft waren. Besorgniserregend ist, dass viele dieser Rückkehrer ideologisch indoktriniert oder militärisch geschult zurückkehren. Etwa 40 % der über 1.150 Personen, die seit 2011 in die Krisengebiete reisten, sind mittlerweile wieder in Deutschland, was die Notwendigkeit von Deradikalisierungs- und Integrationsmaßnahmen unterstreicht.

Sicherheitslage und Terrorismus

Die Bundesverfassungsschutz warnt vor der anhaltend hohen Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus, bei dem insbesondere der sogenannte Islamische Staat (IS) als größte Gefahr gilt. Mehrere Anschläge in Deutschland in den letzten Jahren unterstreichen diese Bedrohungslage. Beispielsweise kam es am 23. August 2024 in Solingen zu einem verheerenden Anschlag, bei dem drei Menschen getötet und acht verletzt wurden. Solche Vorfälle rufen nach schnellem Handeln der Sicherheitsbehörden und verstärkten Maßnahmen, um die Bevölkerung zu schützen.

Abschließend zeigt der Fall in Schleswig-Holstein, dass die Behörden kontinuierlich auf die sich verändernde Sicherheitslage reagieren und Maßnahmen ergreifen, um potenzielle Gefahren für die Bürger abzuwehren. In einer Zeit, in der die Bedrohung durch radikale Strömungen nicht abnimmt, ist es entscheidend, wachsam zu bleiben und die richtigen Schritte zur Wahrung der Sicherheit zu setzen.

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OrtSchleswig-Holstein, Deutschland
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