Achtung: Betrüger klingeln an Ihrer Tür – So schützen Sie sich!

Bremerhaven: Warnung vor Haustürgeschäften im Energiebereich – Tipps zum Schutz vor Betrügern und Vertragsfallen.
Bremerhaven: Warnung vor Haustürgeschäften im Energiebereich – Tipps zum Schutz vor Betrügern und Vertragsfallen. (Symbolbild/MND)

Achtung: Betrüger klingeln an Ihrer Tür – So schützen Sie sich!

Bremerhaven, Deutschland - In den letzten Wochen häufen sich die Warnungen vor betrügerischen Haustürgeschäften, insbesondere im Energiebereich. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hebt hervor, dass unaufgeforderte Haustürgeschäfte generell unzulässig sind. Betrüger nutzen den Überraschungsmoment aus, um arglose Kunden in lange Gespräche zu verwickeln, und schleusen ihnen unbemerkt neue Verträge unter. Ziel dieser Machenschaften ist oft das Erlangen sensibler Daten wie Bankverbindungen, aktuelle Stromanbieter und Zählernummern, um bestehende Verträge ohne das Wissen der Betroffenen zu kündigen und ungünstige neue Verträge abzuschließen. Die Polizei Bremerhaven berichtet, dass es bundesweit vermehrt zu Ermittlungen in solchen Fällen kommt.

Aufmerksame Bürger sollten wissen, dass Geschädigte erst spät bemerken, dass sie umgestellt wurden – oft sind es Abbuchungen oder Mahnungen, die die Warnlichter aufblitzen lassen. So ist etwa ein Rentner um 5000 Euro betrogen worden. Ein Problem, das sich oftmals auftut, ist, dass es schwerfällt, die Unkenntnis über einen Vertragswechsel zu beweisen, wenn eine Unterschrift vorliegt. Daher raten die Experten der Polizei, in dieser Hinsicht vorsichtig zu sein.

Tipps für Verbraucher

Wie können Sie sich also am besten schützen? Die Aufklärung ist hier der Schlüssel. Ein wichtiger Rat ist, unaufgeforderte Vertreter nicht in die Wohnung zu lassen. Zeigen Sie Desinteresse und führen Sie keine langen Diskussionen. Sollte es Ihnen jedoch nicht möglich sein, den Besuch sofort abzulehnen, fragen Sie nach einem Dienstausweis des Vermittlers und geben Sie keine persönlichen Daten preis.

Bei einem ungewollten Vertragsabschluss haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht – das gilt auch für Haustürgeschäfte. Sollten Sie einen neuen Vertrag erhalten haben, ist schnelles Handeln gefragt. Doch was passiert, wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren oder nicht über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden? Dann verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Der Widerruf muss jedoch schriftlich beim Vertragspartner erklärt werden, am besten per Einschreiben, um im Zweifelsfall Beweise zu haben.

Ältere Menschen besonders betroffen

Ältere und alleinstehende Menschen sind oft besonders gefährdet, da geschulte Vertreter geschickt den Überraschungseffekt ausnutzen, um sie zu überrumpeln. Verbraucher sollten sich daher gut vorbereiten und sich nicht zu schnellen Entscheidungen drängen lassen. Es ist ratsam, Angebote in Ruhe mit einem Partner oder Nachbarn zu diskutieren, um Entscheidungsdruck zu vermeiden.

Zusammenfassend ist es wichtig, bei Haustürgeschäften besondere Vorsicht walten zu lassen. Achten Sie auf die Kaufvorgänge und hinterfragen Sie alles. Erwerben Sie nichts an der Haustür, und unterschreiben Sie keine Verträge unter Druck. Sorgen Sie für die nötige Ruhe, um diese oft nicht ganz sauberen Geschäfte zu durchblicken. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder die Polizei.

Weitere Informationen hierzu finden Sie bei der Merkur, die vor den Gefahren dieser Haustürgeschäfte warnt, bei der Verbraucherzentrale, die Ihre Rechte erläutert, und der VZHh, die praktische Ratschläge für Verbraucher bereitstellt.

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OrtBremerhaven, Deutschland
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