Hamburgs Außengastronomie: Bezirke planen weniger Bürokratie für Wirtshaus-Terrassen!

Altona diskutiert neue Regelungen für Außengastronomie, um bürokratische Hürden zu senken und die Gastro-Szene zu fördern.
Altona diskutiert neue Regelungen für Außengastronomie, um bürokratische Hürden zu senken und die Gastro-Szene zu fördern. (Symbolbild/MND)

Hamburgs Außengastronomie: Bezirke planen weniger Bürokratie für Wirtshaus-Terrassen!

Altona, Deutschland - In Hamburg blüht die Außengastronomie auf. Besonders im Bezirk Mitte wird über neue Regelungen nachgedacht, die den Gastronomen das Leben erleichtern sollen. Aktuell müssen sie jährlich neue Sondergenehmigungen beantragen, um Gäste auch draußen bewirten zu dürfen. Doch das könnte sich bald ändern. Die neue Bezirkskoalition aus SPD, Grünen und FDP plant, mehrjährige Genehmigungen einzuführen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern. FDP-Gruppenchef Timo Fischer hebt hervor, dass dies nicht nur Zeit spart, sondern auch die Abläufe für die Verwaltung optimiert. Die MOPO berichtet, dass hierzu auch Winterterrassen in weiteren Stadtteilen erlaubt werden sollen, nicht nur in der Innenstadt und auf dem Hansaplatz in St. Georg.

Derzeit dürfen Gastronomen ihre Außenterrassen in Mitte nur von Anfang März bis Ende Oktober nutzen. Diese zeitlichen Vorgaben stehen noch für Diskussion. In Altona beschäftigen sich die Bezirkspolitiker ebenfalls mit der Genehmigungspraxis und ziehen ähnliche Erleichterungen in Betracht, wie Dana Vornhagen, Co-Vorsitzende der Grünen-Fraktion Altona, anmerkt. Eine Entscheidung könnte bereits in der nächsten Bezirksversammlung am 26. Juni getroffen werden.

Bürokratische Hürden und lokale Unterschiede

Ein Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Regelungen sorgt für Verwirrung. Die unterschiedlichen Genehmigungspraxen zwischen den Bezirken sind schwer nachzuvollziehen, da alle Verwaltungen dem Hamburger Wegegesetz unterworfen sind. Dieses Gesetz sieht vor, dass keine dauerhaften Sondergenehmigungen erlaubt sind. Dennoch darf jeder Bezirk selbst die Dauer der Genehmigungen festlegen, was zu diesen Unterschieden führt. Hamburg.com informiert über die Voraussetzungen, die für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erfüllt sein müssen. Für Gastronomen bedeutet das, keine Einschränkungen in der Verkehrssicherheit, im Verkehrsfluss oder in öffentlichen Belangen zu verursachen, wenn sie Außengastronomie betreiben wollen.

Auch die Anforderungen an die Anträge sind klar geregelt. Gastronomen müssen unter anderem Unterlagen einreichen, die Art und Umfang der geplanten Sondernutzung darlegen. Entgegen der Annahme gibt es jedoch keinen Anspruch auf die Genehmigung, auch wenn die Kriterien erfüllt sind. Die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Stelle und ist stets befristet.

Mit Lautstärke und Umweltschutz im Einklang

Ein weiteres Thema, das in der Diskussion um die Außengastronomie nicht fehlen darf, ist der Lärmschutz. Gaststätten müssen die Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm beachten. Die Nachtruhe beginnt allgemein um 22 Uhr, während viele Bundesländer inzwischen keine Sperrstunde mehr kennen. Dennoch gelten für die Außengastronomie spezielle Regelungen zur Sperrstunde, die in der Regel an die Nachtruhe gekoppelt sind. Das Gastgewerbe Magazin beleuchtet die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben, die je nach Bundesland und Kommune variieren können.

Natürlich können Gastronomen nicht einfach loslegen. Eine Konzession ist zwingend erforderlich, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen. Der Antrag hierfür erfordert, wie auch die nachträgliche Erweiterung der Gaststättenerlaubnis, eine sorgfältige Vorbereitung. Geschäfte mit Außengastronomie winken aber auch im Jahr 2025 hoch im Kurs und liefern vielen Betrieben die dringend benötigte Unterstützung in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.

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OrtAltona, Deutschland
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