Pflegende Angehörige aufgepasst: Wichtige Änderungen ab Juli 2025!

Pflegende Angehörige aufgepasst: Wichtige Änderungen ab Juli 2025!
Gifhorn, Deutschland - Über die Feiertage und Ferien hinweg stellt sich vielen pflegenden Angehörigen die Frage: Was tun, wenn der Alltag mal eine Auszeit braucht? Die Antwort könnte bald leichter fallen, denn ab dem 1. Juli 2025 gibt es bedeutende Veränderungen in der Pflegeversicherung, die helfen sollen, Angehörige zu entlasten. Wie regionalheute.de berichtet, werden die Beträge für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einen flexiblen Jahresbetrag zusammengefasst, der bis zu 3.539 Euro betragen wird.
Der Schritt in ein flexibleres System kommt allen zugute, die sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Viele Ehepartner oder Verwandte sind tagtäglich für ihre Liebsten da, doch auch sie brauchen hin und wieder eine Auszeit. Bisher war die Verhinderungspflege auf sechs Wochen pro Jahr begrenzt. Künftig dürfen pflegende Angehörige ihren Anspruch auf Verhinderungspflege auf bis zu acht Wochen pro Jahr erhöhen. Und das Beste daran: Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2 ohne Mindestpflegezeit, was für viele eine enorme Entlastung darstellt.
Änderungen im Detail
Doch was genau ändert sich ab Sommer? Ab dem 1. Juli 2025 wird die Zusammenfassung der Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem Gesamtbetrag von 3.539 Euro in Kraft treten, was laut sozialversicherung-kompetent.de eine flexible Nutzung des Betrags ermöglicht. Für das erste Halbjahr 2025 angefallene Kosten werden auf den neuen Jahresbetrag angerechnet. Zudem wird der jährliche Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege auf 1.685 Euro angehoben, während die Kurzzeitpflege von 1.774 Euro auf 1.854 Euro steigt. Ab dem 1. Juli wird die Vorpflegezeit ebenfalls weggefallen, das heißt, auch neu eingestufte Pflegebedürftige können sofort von der Verhinderungspflege profitieren.
In der Praxis bedeutet das konkret, dass für Kurzzeitpflege in der Regel bis zu 56 Tage pro Kalenderjahr beansprucht werden können, was vor allem für pflegende Angehörige, die etwa Urlaub oder Krankheit in Betracht ziehen, von großem Vorteil ist. Die Kombination aus beiden Pflegearten macht es den Angehörigen nicht nur leichter, den Alltag zu meistern, sondern gibt ihnen auch das Gefühl, ihren eigenen Bedürfnissen nachkommen zu können.
Beratung für pflegende Angehörige
Für all jene, die mehr über diese Neuerungen erfahren möchten, bietet der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn individuelle Beratung zu Pflegefragen an. Wer Interesse hat, kann sich unter der Telefonnummer 05371 3685 melden oder eine E-Mail an info.gifhorn@sovd-nds.de schreiben. Informationen sind auch über die kostenfreie Hotline 0800-1018800 erhältlich, die rund um das Thema Pflege umfassende Auskünfte bietet, wie compass-pflegeberatung.de aufzeigt.
Für pflegende Angehörige bedeutet dies nicht nur eine Entlastung, sondern auch mehr Freiheit und Flexibilität im Alltag. Dank dieser Veränderungen stehen die Chancen gut, die Herausforderungen der Pflege mit einem “guten Händchen” zu meistern.
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Ort | Gifhorn, Deutschland |
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