BGH-Urteil: Vergewaltiger aus Duderstadt bleibt fast sechs Jahre hinter Gittern!

Der BGH ändert das Urteil des Landgerichts Göttingen: Haftstrafe für Vergewaltigung reduziert, Verfahren zur Bedrohung eingestellt.
Der BGH ändert das Urteil des Landgerichts Göttingen: Haftstrafe für Vergewaltigung reduziert, Verfahren zur Bedrohung eingestellt. (Symbolbild/MND)

BGH-Urteil: Vergewaltiger aus Duderstadt bleibt fast sechs Jahre hinter Gittern!

Duderstadt, Deutschland - In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts Göttingen geändert. Ein 40-jähriger Mann aus Göttingen, der beschuldigt wird, seine ehemalige Lebensgefährtin in Duderstadt mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben, wurde ursprünglich zu sechs Jahren Haft verurteilt. Nun wurde die Strafe auf fünf Jahre und zehn Monate reduziert, doch die Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung bleibt bestehen. Dies berichtet das Göttinger Tageblatt.

Der Angeklagte hatte Revision gegen das Urteil eingelegt. Der BGH stellte das Verfahren bezüglich der Bedrohung ein, wies jedoch die weitergehende Revision zurück. Die Verurteilung bleibt bestehen, obwohl der Mann die Vorwürfe der Vergewaltigung immer wieder bestritt. Das Gericht hielt die Aussagen der Nebenklägerin für glaubhaft. Es ist bemerkenswert, dass beide über die Dating-Plattform „Tinder“ zueinander fanden und die Tat am Geburtstag des Angeklagten stattfand, nachdem es zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen war.

Besondere Umstände der Tat

Wie die Berichterstattung des Göttinger Tageblatts weiter erklärt, geschah die Tat im April 2024. Nach der Tat floh der Angeklagte, während die Nebenklägerin eine Anzeige erstattete. Auf einem Parkplatz konnte er kurze Zeit später festgenommen werden. Diese Vorgeschichte trägt zur Schwere der Vorwürfe bei, denn der Mann hat bereits eine kriminalitätsbelastete Vergangenheit mit Gewaltdelikten gegen Frauen und Betrug. Zum Zeitpunkt der Tat stand der Angeklagte zudem unter Bewährungsaufsicht.

Der rechtliche Rahmen für solche Verurteilungen ist in Deutschland durch den Paragraphen 177 des Strafgesetzbuches (StGB) umrissen, welcher sich mit Vergewaltigung und sexueller Nötigung beschäftigt. Die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung und vorbeugenden Maßnahmen sind besonders wichtig angesichts wachsender Zahlen von Vergewaltigungsfällen, die laut Eurostat in den letzten Jahren in den EU-Mitgliedstaaten zugenommen haben. Statistiken zeigen, dass es zahlreiche Fälle pro 100.000 Einwohner gibt, was den Handlungsbedarf unterstreicht (Statista).

Rechtsprechung im Vergleich

Der Fall in Göttingen stellt nur einen Teil eines größeren Problems dar. In der EU werden aufgrund der hohen Verurteilungen viele rechtliche Rahmenbedingungen regelmäßig überprüft und angepasst, um den Opferschutz zu verbessern und Täter angemessen zur Rechenschaft zu ziehen. Ein Beispiel aus einer früheren Entscheidung des BGH, die sich intensiv mit der Definition der Vergewaltigung auseinandersetzte, legt ebenfalls nahe, dass der Schuldspruch klar und deutlich gefasst sein muss. Ein Urteil aus Wiesbaden befasste sich mit ähnlichen Delikten und zeigt, wie sensibel und kompliziert solche Verfahren sein können (NWB).

Durch die aktuelle Entscheidung des BGH und das erhaltene Echo in der Öffentlichkeit wird einmal mehr deutlich, dass sexuelle Gewalt ein erhebliches gesellschaftliches Problem darstellt, das nicht ignoriert werden kann. Die Justiz wird in diesen Fällen immer wieder herausgefordert, die Balance zwischen Täterschutz und Opferschutz zu finden und ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen.

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OrtDuderstadt, Deutschland
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