Rassismus-Skandal auf Zypern: Göttinger Polizei ermittelt gegen Filmer!

Rassismus-Skandal auf Zypern: Göttinger Polizei ermittelt gegen Filmer!

Agia Napa, Zypern - In den letzten Tagen hat ein rassistisches Video, das junge Männer auf Zypern zeigt, für Aufregung gesorgt. Die Polizei in Göttingen hat die Ermittlungen aufgenommen, nachdem der Sprecher der Göttinger Staatsanwaltschaft, Andreas Buick, das Video gesichtet hat. Es zeigt eine Gruppe von Männern in Agia Napa, von denen einige mit Flaschen in der Hand und zwei oberkörperfrei zu sehen sind. Mindestens zwei Männer skandieren rassistische Parolen, darunter das N-Wort, und eine Person zeigt eine Geste, die an den Hitlergruß erinnert. Das Szenario ist besorgniserregend, und es stellt sich die Frage, wie weit die Konsequenzen reichen werden.

Das Video wurde zunächst in einer privaten Snapchat-Gruppe unter dem Namen „Agia Napa 2025“ geteilt, bevor es in die Öffentlichkeit gelangte. Ein entscheidender Punkt ist, dass nur der Filmer des Videos nach deutschem Strafrecht belangt werden könnte. Die Mitglieder der Männergruppe, die die rassistischen Äußerungen von sich gegeben haben, können in Deutschland rechtlich nicht verfolgt werden. Nach Paragraf 3 des Strafgesetzbuches gilt deutsches Strafrecht nur für Taten, die im Inland stattfinden. Interessant ist, ob zypriotische Behörden derzeit Ermittlungen anstellen, da auf Zypern rassistisch motivierte Aussagen als öffentliche Anstachelung zu Hass und Gewalt strafbar sein könnten.

Konsequenzen auch bei anderen Vorfällen

Zu ähnlichen Vorfällen kam es kürzlich auch auf Sylt, wo ein anderes Video junge Menschen zeigt, die rassistische Parolen zur Melodie von „Làmour Toujours“ grölen. Auch hier hat das Staatsschutz-Kommissariat Ermittlungen aufgenommen. Laut der Polizei in Flensburg könnten möglicherweise weitere Verdächtige identifiziert werden. Die SPD-Politikerin Sawsan Chebli äußerte sich besorgt über das Verhalten der Täter, die sich ihrer Sichtweise zufolge sicher fühlen.

Rechtsanwalt Sören Grigutsch erklärte, dass die skandierten Parolen als Volksverhetzung gemäß § 130 StGB eingestuft werden könnten. Personen über 21 Jahre drohen im Falle einer Verurteilung Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Für Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren findet entweder das Jugendd- oder Erwachsenenstrafrecht Anwendung, während Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren anderen Strafen unterliegen, dennoch handelt es sich um dieselbe Straftat.

Der schmale Grat der Meinungsfreiheit

Wie im deutschen Rechtssystem steht die Meinungsfreiheit im Mittelpunkt dieser Debatten. Diese ist ein fundamentales Menschenrecht, das für die demokratische Ordnung unverzichtbar ist. Dennoch gilt sie nicht als Freifahrtschein für rassistische Diffamierungen und Parolen. Das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form rassistischer Diskriminierung (ICERD) verpflichtet Vertragsstaaten wie Deutschland zur Bestrafung der Verbreitung rassistischen Gedankenguts, ein Umstand, der nicht aus dem Fokus geraten darf.

Das Institut für Menschenrechte weist darauf hin, dass auch ordnungsrechtliche Maßnahmen möglich sind, um die Bevölkerung vor rassistischer Propaganda zu schützen. Gerade in einer Zeit, in der das Bewusstsein über Rassismus und Diskriminierung wächst, ist es entscheidend, klare Grenzen zu ziehen und die Verantwortung zu erkennen, die jeder Einzelne trägt. Politische Bildung und Interventionen gegen rassistische Äußerungen sind zentrale Bestandteile einer respektvollen Gesellschaft.

Die Entwicklungen rund um die Vorfälle auf Zypern und Sylt verdeutlichen eindringlich, dass es gesellschaftlich an der Zeit ist, klare Zeichen gegen rassistische Äußerungen zu setzen.

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OrtAgia Napa, Zypern
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