Sexuelle Belästigung: Göttinger Professor verliert 2.000 Euro Gehalt!

Sexuelle Belästigung: Göttinger Professor verliert 2.000 Euro Gehalt!
Göttingen, Deutschland - Ein nicht gerade erfreuliches Urteil für einen Professor an der Universität Göttingen: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat entschieden, dass er wegen schwerer Verletzung seiner beamtenrechtlichen Pflichten in Zukunft weniger Geld in der Tasche haben wird. Laut [ndr] hat das Gericht am 30. Juni 2025 bekannt gegeben, dass der Wissenschaftler, der 2011 auf Lebenszeit berufen wurde, für fünf Jahre um zwei Besoldungsgruppen herabgestuft wird; das bringt ihm einen monatlichen Gehaltsverlust von etwa 2.000 Euro. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Göttingen bereits im Oktober 2023 ein entsprechendes Urteil gefällt.
Was genau war passiert? In den Augen des Gerichts war der Professor über Jahre hinweg nicht gerade vorbildlich: Er soll mehrere Studentinnen, Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen sexuell belästigt haben. Insgesamt wurden 44 Einzelvorwürfe erhoben, in neun Fällen konnte sexuelle Belästigung nachgewiesen werden. Dabei stellte das Gericht fest, dass der Professor seine Machtposition schamlos ausgenutzt hat, um weibliche Nachwuchswissenschaftlerinnen in eine unangenehme Lage zu bringen.
Weg zur Herabstufung
Wie die Vorgeschichte zeigt, ist der Weg zu diesem Urteil alles andere als kurz und unkompliziert gewesen. Bereits 2012 wurden erste Hinweise auf unangemessenes Verhalten laut, die zu dienstlichen Gesprächen führten. Diese blieben jedoch ohne nachhaltige Wirkung, denn das Verhalten des Professors änderte sich nicht. 2017 wurden ihm schließlich die Dienstgeschäfte untersagt und ein Hausverbot erteilt. 2018 folgte dann die Disziplinarklage der Hochschule mit dem Ziel, ihn aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.
Besonders bemerkenswert ist, dass das OVG trotz der schwerwiegenden Vorwürfe und der langen Verfahrensdauer von acht Jahren nicht die höchste Strafe verhängt hat. Das Gericht argumentierte, dass die fehlende schriftliche Abmahnung und die lange Dauer des Verfahrens eine Rolle spielten. Dennoch: Die Beschlüsse, die im Rahmen des Disziplinarverfahrens getroffen wurden, sind klar. Das Gericht stellte ein eindeutiges Fehlverhalten fest, das nicht zu tolerieren ist.
Die rechtlichen Hintergründe und Folgen
Die Situation des Professors ist nicht nur ein Einzelfall. Laut [datenbank.nwb.de] können Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst bei schweren Sexualdelikten, selbst wenn diese in ihrer Freizeit begangen wurden, mit erheblichen disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das bedeutet, dass eine Disziplinarmaßnahme, wie sie hier für den Professor getroffen wurde, weitreichende Folgen für seine Karriere haben kann. Denn sobald der Dienstherr von strafrechtlichen Vorwürfen Kenntnis erlangt, werden oft Disziplinarverfahren eingeleitet, noch bevor es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommt.
Im Fall des Professors ist klar: Sein Verhalten hat nicht nur seine berufliche Reputation beschädigt, sondern könnte ihm letztlich auch seine Existenz als Beamter kosten. Der Verlust der Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit in der Öffentlichkeit ist hier nicht zu unterschätzen, wie auch [verteidigung-sexualstrafrecht] betont. Das zeigt, wie ernsthaft die Institutionen des öffentlichen Dienstes auf derartige Vorfälle reagieren, um das Vertrauen der Bürgerschaft in ihre Beamten zu wahren.
Bleibt abzuwarten, wie sich der Fall in der Öffentlichkeit und in der Wissenschaft weiterentwickeln wird, und ob das Urteil mit dem Ziel seiner Entfernung aus dem Beamtenverhältnis letztlich durchgesetzt werden kann. Eines ist jedoch sicher: Die Konsequenzen für unangemessenes Verhalten im Berufsleben sind gegenwärtig strenger denn je, und die Abwehr gegen solche Übergriffe Ihnen wird höchst ernst genommen.
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Ort | Göttingen, Deutschland |
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