Zwei Männer in Seesen: Alkoholfahrt und E-Scooter-Verstoß enthüllt!

Zwei Männer in Seesen, Goslar, wurden wegen Trunkenheit im Verkehr gestoppt. Alkohol- und Drogenvergehen im Fokus.
Zwei Männer in Seesen, Goslar, wurden wegen Trunkenheit im Verkehr gestoppt. Alkohol- und Drogenvergehen im Fokus. (Symbolbild/MND)

Zwei Männer in Seesen: Alkoholfahrt und E-Scooter-Verstoß enthüllt!

Seesen, Deutschland - In Seesen, einer Stadt im Landkreis Goslar, sorgten am 13. Juni 2025 zwei Männer für Aufsehen, als sie aufgrund von Trunkenheit im Verkehr von der Polizei gestoppt wurden. Um 15:10 Uhr fiel ein 54-jähriger Autofahrer mehreren Beamten auf, als sie Alkoholgeruch wahrnahmen. Ein Atemalkoholtest brachte ein schockierendes Ergebnis von 1,66 Promille ans Licht, was dazu führte, dass sein Führerschein sichergestellt und eine Blutprobe entnommen wurde.

Kurz darauf, um 18:00 Uhr, wurde ein 41-jähriger E-Scooter-Fahrer kontrolliert. Er auffiel durch ein schwarzes Versicherungskennzeichen, obwohl nur grüne Schilder aktuell gültig sind. Auch bei ihm wurden Hinweise auf Drogen- und Medikamentenkonsum festgestellt, was schließlich in der Anordnung einer Blutprobe mündete. Beide Männer sehen sich nun einem strafrechtlichen Verfahren gegenüber, und es läuft ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen für die Bewertung von Trunkenheit am Steuer sind klar geregelt. E-Scooter gelten in Deutschland gemäß der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) als Kraftfahrzeuge, wobei sie eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreichen können. Für E-Scooter-Fahrer gilt eine Promillegrenze von 1,1 ‰ für absolute Fahruntüchtigkeit, was bedeutet, dass diese Fahrer in der gleichen rechtlichen Kategorie wie Autofahrer eingestuft werden. Ab einem Wert von 0,5 ‰ drohen bereits Bußgelder und ein Fahrverbot. Eine Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, dass die Konsequenzen für E-Scooter-Fahrer identisch zu jenen für Autofahrer sind.

Für E-Scooter-Fahrer ist es besonders wichtig, sich der rechtlichen Vorgaben bewusst zu sein. Der berauschende Genuss von alkoholischen Getränken wird schnell zum Verhängnis. Bereits ab 0,3 ‰ bis 1,1 ‰ kann relative Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden, die mit Fahrfehlern oder Ausfallerscheinungen einhergeht. Ab 1,1 ‰ liegt stets absolute Fahruntüchtigkeit vor, was umso gravierender ist, wenn man bedenkt, dass auch bei einer Alkoholisierung von 1,6 Promille oder mehr eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden kann. So wird deutlich, warum Experten für Verkehrsrecht eine professionelle Beratung in solchen Fällen dringend empfehlen.

Fazit

Die Vorfälle in Seesen machen wieder einmal deutlich, dass der verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol und Lenkmitteln unerlässlich ist. Sowohl der Autofahrer als auch der E-Scooter-Fahrer müssen nun mit den rechtlichen Konsequenzen ihrer Entscheidungen leben. Es bleibt zu hoffen, dass solche Ereignisse in Zukunft weniger werden und wachsames Verhalten in der Öffentlichkeit zur Regel wird.

Für alle, die in der Situation sind und sich unsicher fühlen, bleibt nur zu sagen: Vertraut auf euer Bauchgefühl und scheut euch nicht, im Zweifelsfall lieber ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen!

Für weitere Informationen besuchen Sie die Seiten von Bild, Strafrechtsiegen und Kanzlei Kämpf.

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OrtSeesen, Deutschland
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