Abendvolkslauf 2025: Ein Blick hinter die Kulissen und Datenschutz-Infos!

Abendvolkslauf 2025: Ein Blick hinter die Kulissen und Datenschutz-Infos!
Uelzen, Deutschland - Am 15. Juni 2025 fand in Uelzen der beliebte AZ Abendvolkslauf statt, ein Event, das nicht nur die Läuferinnen und Läufer, sondern auch zahlreiche Zuschauer in seinen Bann zog. Die Veranstaltung steht nicht nur für sportliche Leistung, sondern bietet auch ein buntes Rahmenprogramm, das die gesamte Community anspricht. Während die Teilnehmer die Strecken eroberten, sorgten verschiedene Stände für kulinarische Köstlichkeiten und unterhaltsame Attraktionen. Viele der Anwesenden genossen die lebendige Atmosphäre und plauderten angeregt über das geschehene Laufgeschehen, was den Abend zu einem sozialen Highlight werden ließ.
Doch nicht nur sportliche Momente prägten den Abend. Auch die visuelle Dokumentation solcher Veranstaltungen spielt eine entscheidende Rolle. Angesichts der in den letzten Jahren gestiegenen Sensibilität für Datenschutzfragen stellte sich die Frage: wie steht es um die Veröffentlichung von Fotos, die während solcher Events aufgenommen werden? Auf dieser Ebene ist vor allem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten, die klare Rahmenbedingungen setzt. So wird klargestellt, dass die Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich ist, es sei denn, es handelt sich um einen Ausnahmefall, wie einer Veranstaltung von öffentlichem Interesse, für die konsultative Einwilligungen oft gegeben werden.
Rechtslage zu Fotos bei Veranstaltungen
Die rechtlichen Aspekte rund um Fotos auf Veranstaltungen werden häufig in Workshops und Schulungen diskutiert. Wie landgraf-datenschutz erklärt, ist die Klärung der Rechtslage oft unzureichend. Vor der Einführung der DSGVO war das Kunsturhebergesetz (KUG) zentral, das eine Einwilligung für Bildveröffentlichungen erforderte. Heute hat die DSGVO die Situation verändert, indem sie es Personen ermöglicht, ihre Zustimmung jederzeit zu widerrufen.
Das Oberlandesgericht Köln entschied 2018, dass das KUG für die Presse vor der DSGVO gilt, jedoch hat sich in der Praxis die DSGVO durchgesetzt. Generell erfordert die Verarbeitung von Fotos eine Rechtsgrundlage. Eine Einwilligung mag die ideale Grundlage darstellen, ist jedoch nicht immer praktikabel, da sie informiert und freiwillig sein muss. Interessanterweise wird eine Einwilligung als nicht mehr freiwillig angesehen, wenn die Teilnahme an der Veranstaltung davon abhängt.
Best Practices in der Praxis
Wie die Dr-Datenschutz Seite beschreibt, ist es wichtig, bei der Planung von Veranstaltungen entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Bei journalistisch-redaktionellen Zwecken gelten die Vorschriften des KUG, doch die DSGVO nimmt eine zentrale Rolle ein. Die Einwilligung der Teilnehmer ist unabdingbar, wenn keine anderen Rechtsgrundlagen vorliegen. Für die Verarbeitung zu Marketingzwecken besteht die Möglichkeit, auf ein berechtigtes Interesse zurückzugreifen, wobei dabei stets eine Interessensabwägung zu dokumentieren ist.
Tips zur Durchführung: Bei größeren Veranstaltungen wird oft ein berechtigtes Interesse angenommen, was jedoch nicht automatisch gilt. Die Entscheidung muss also abgewogen werden, insbesondere in Hinsicht auf die Anzahl der abgelichteten Personen und die Art der Veröffentlichung. Unter den richtigen Umständen muss man auch Informationen bezüglich der Verwaltungsbedingungen rechtzeitig kommunizieren, damit alle gelebten Praktiken reibungslos ablaufen können.
Für das Team des AZ Abendvolkslaufs bedeutet dies, dass sie sich nicht nur um die sportliche Veranstaltung kümmern, sondern auch um die rechtlichen Rahmenbedingungen, die durch die Dokumentation und Veröffentlichung von Fotos entstehen. So wird sichergestellt, dass sowohl die Teilnehmenden als auch die Zuschauer sich auf das Wesentliche konzentrieren können – den lieben Sport und das Miteinander im Rahmen einer gelungenen Veranstaltung!
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Ort | Uelzen, Deutschland |
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