Neumünster kämpft gegen steigende Kosten für Schulbegleitungen!
Neumünster kämpft gegen steigende Kosten für Schulbegleitungen!
Neumünster, Deutschland - Niemals zuvor waren die Kosten für Schulbegleitungen in Neumünster so hoch wie heute. Die Stadt plant Kostensenkungen, um den jährlichen Ausgaben von rund 6,7 Millionen Euro und etwa 25.000 Euro pro Einzelfall entgegenzuwirken. Während die Kosten förmlich durch die Decke gehen, hat die Anzahl der Schulbegleitungen sich mehr als verdoppelt – von 140 im Jahr 2021 auf mittlerweile 282. Ein gewaltiger Anstieg, den die Fraktion Bürger für Neumünster aufmerksam beobachtet und bekräftigt, dass hier etwas geschehen muss. Auch die CDU und SPD unterstützen die Notwendigkeit von Strukturänderungen, was kein Wunder ist, wenn man bedenkt: Die Bürgerfraktion fordert Ersparnisse von mehr als 20 Prozent, was in Euro rund 1,5 bis 2 Millionen ausmachen würde.
In Neumünster gibt es Schulen mit sehr unterschiedlichen Anteilen an Schulbegleitungen. So sind die Hans-Böckler-Schule, die Gemeinschaftsschule Brachenfeld und die Grundschule Einfeld Spitzenreiter, jede mit 23 Schulbegleitungen, während die Wilhelm-Tanck-Schule, die Freiherr-vom-Stein-Schule und die Mühlenhofschule mit den wenigsten Schulbegleitungen aufwarten müssen. Die Zahlen heben hervor, dass ein Großteil der Studierenden Unterstützung benötigt, um am Unterricht teilnehmen zu können.
Kostentransparenz und Vertragsbedingungen
Ein zentraler Vorschlag der Bürgerfraktion für mehr Kostentransparenz ist die Einführung einheitlicher Leistungsvereinbarungen für die zahlreichen Träger, die in Neumünster tätig sind. Aktuell gibt es 35 verschiedene Träger, die mit unterschiedlichen Rahmenverträgen arbeiten. Carsten Hillgruber, der Sozialdezernent, hebt hervor, dass zwar der Vorwurf im Raum steht, Verträge würden unkritisch übernommen, doch entgegnet er, dass rechtliche Hürden bei Vertragsänderungen bestehen. Zu den Bedingungen soll dazu gehören, dass Anbieter maximal einen Zuschlag von 25 Prozent auf die Personalkosten erheben dürfen.
Das Thema Schulbegleitung ist nicht nur eine lokale Angelegenheit, sondern betrifft auch die bundesweite Diskussion um Inklusion. Gemäß der UN-Konvention von 2008 hat jeder Schüler ein Recht auf Teilhabe am sozialen und schulischen Leben – unabhängig von einem besonderen Unterstützungsbedarf. Hierbei können Eltern im Bedarfsfall Schulbegleitungen beim zuständigen Jugend- und Sozialamt beantragen, wie es der Verein Lichtblick Neumünster e.V. vorlebt. Er sorgt dafür, dass Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um dem Unterricht zu folgen und erfolgreich zu sein.
Rechtliche Grundlagen
Die Grundlagen für die Finanzierung von Schulbegleitungen sind ebenfalls rechtlich geregelt. Schulbehörden tragen die Verantwortung für den Unterricht und sind verpflichtet, die Kosten für die Schulbegleitung zu übernehmen, wenn ein unterstützungsbedürftiges Kind ohne diese Maßnahme nicht entsprechend gefördert werden kann. Hierbei beziehen sich die Regelungen auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts, die betonen, dass die Verantwortung für die Schulbegleitungen in den Händen der Behörden liegt – abhängig davon, ob eine Antragsstellung wie in bisherigen Fällen erfolgt ist.
Die Herausforderungen sind also groß, und mit der bevorstehenden Haushaltsdebatte im Herbst wird sich zeigen, ob die Verwaltung ein tragfähiges Konzept entwickeln kann, das den Anforderungen gerecht wird. Die politische Debatte um die Schulbegleitern im Umgang mit den finanziellen und qualitativen Anforderungen bleibt damit spannend.
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Ort | Neumünster, Deutschland |
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