RBB verklagt ehemalige Führungskraft auf Rückzahlung von Ruhegeld
Die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg (RBB) hat erstmals eine frühere Führungskraft auf Rückzahlung von Ruhegeld verklagt. Bei einer Güteverhandlung am Arbeitsgericht Berlin wurde festgestellt, dass die Überweisungen an Claudia Nothelle, ehemalige Programmdirektorin des RBB, als “sittenwidrig” angesehen wurden. Der RBB fordert zunächst die Rückzahlung von 86.544 Euro plus Sozialabgaben für den Zeitraum von Januar bis September 2020. Weitere Forderungen für die Jahre 2021 bis 2023 stehen ebenfalls im Raum, was eine Gesamtsumme von rund 400.000 Euro bedeuten könnte.
Der Anwalt des RBB begründete die Klage mit einer Verschwendung von Gebührengeldern. Es handelt sich um die erste Klage dieser Art. Nothelles Anwalt betonte hingegen, dass seine Mandantin auf das Geld angewiesen sei, da es um ihren Lebensunterhalt gehe.
Die Verhandlung endete ergebnislos, sodass eine dreiköpfige Kammer Anfang des kommenden Jahres über den Fall entscheiden wird. Claudia Nothelle war von 2009 bis 2016 Programmdirektorin beim RBB und verließ die Anstalt nach dem Amtsantritt der neuen Intendantin Patricia Schlesinger.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung / ots