Mainz/Berlin

Großes Pilotprojekt zur eVerordnung von Hilfsmitteln mit AOKs als Partner

Einem Pilotprojekt zur Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel haben sich der AOK-Bundesverband und die AOKs Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordost, NordWest, PLUS für Sachsen und Thüringen sowie Sachsen-Anhalt angeschlossen. Das Pilotprojekt hat zum Ziel, einen Gesamtprozess für die eVerordnung der Hilfsmittelversorgung zu gestalten und zu erproben. Dabei werden verschiedene Nutzergruppen wie Ärzte, Leistungserbringer, Patienten und Kostenträger einbezogen, um die Prozesse schrittweise zu optimieren. Die Schnittstellen sollen transparent gestaltet und das Projekt wettbewerbsneutral gehalten werden. Die Wahlfreiheit der Versicherten bei der Wahl des Leistungserbringers soll weiterhin gewährleistet sein. Der AOK-Bundesverband und die regionalen AOKs repräsentieren insgesamt 37 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland. Das Ziel des Projekts ist es, den gesamten Prozess von der Verordnung durch den Arzt bis zur Abrechnung mit dem Kostenträger abzubilden. Ab dem 1. Juli 2027 müssen voraussichtlich alle Augenoptiker, Hörakustiker, orthopädie(schuh)technischen Werkstätten und Sanitätshäuser in der Lage sein, elektronische Verordnungen von Hilfsmitteln zu verarbeiten, um die gesetzlich Versicherten weiterhin zu versorgen.



Quelle: Bundesinnung der Hörakustiker KdöR / ots

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