Berlin

Bauträger muss für Zwischenlagerung einer Küche bei Bauverzögerungen aufkommen

Bauträger haftet für Zwischenlagerungskosten einer Küche bei Bauverzögerungen

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf legt fest, dass ein Bauträger verpflichtet ist, eine Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu übergeben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, die sogar die Kosten für die Zwischenlagerung einer Küche umfassen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Wohnungskäufer eine Einbauküche mit vielen Geräten, Ober- und Unterschränken sowie einer Kochinsel bestellt. Aufgrund von Bauverzögerungen konnte er die Küche jedoch nicht einbauen lassen. Trotzdem musste er die Küche abnehmen und monatliche Kosten für deren Zwischenlagerung tragen. Diese Summe forderte er als Schadenersatz ein, unabhängig von seinem Bestreben, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.

Das Gericht entschied, dass die Verzögerung des Bauträgers bei der Fertigstellung der Wohnung die Einlagerung der Küche verursacht habe. Wäre die Wohnung rechtzeitig fertig gewesen, wäre eine Einlagerung nicht nötig gewesen. Der Kauf der Küche für die Wohnung ergab sich aus der Rechnung des Unternehmens.

Das Urteil verdeutlicht die Rechte von Wohnungskäufern bei Bauverzögerungen und zeigt, dass Bauträger für entstehende Kosten verantwortlich gemacht werden können. Diese Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben, in denen Bauverzögerungen zu finanziellen Verlusten führen.

Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Urteil speziell für den Fall des Bauverzugs bei der Übergabe einer Wohnung gilt und nicht automatisch auf andere Situationen übertragbar ist. Dennoch ist es ein Beispiel dafür, wie das deutsche Rechtssystem versucht, Käufer vor möglichen finanziellen Schäden zu schützen, die durch Verzögerungen im Bauprozess verursacht werden können.

Tabelle:
| Fakten und Informationen |
| — |
| Art des Falls | Bauverzögerung bei Übergabe einer Wohnung |
| Urteilsinstanz | Oberlandesgericht Düsseldorf |
| Aktenzeichen | 21 U 9/22 |
| Entscheidung | Bauträger haftet für Zwischenlagerungskosten einer Küche |
| Begründung des Gerichts | Verzögerung des Bauträgers war kausal für die Einlagerung der Küche |
| Auswirkungen des Urteils | Stärkt die Rechte von Wohnungskäufern bei Bauverzögerungen |
| Relevanz für ähnliche Fälle | Mögliche Kostenübernahme bei Bauverzögerungen |

Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Zusammenfassung eines Originalartikels. Die Informationen wurden in eigenen Worten wiedergegeben und der Text wurde neu strukturiert, um einzigartig zu sein und Urheberrechte zu respektieren.



Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) / ots

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