Berlin

Deutscher Bundestag stimmt über Selbstbestimmungsgesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität ab

Der Deutsche Bundestag plant am 12. April über den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes abzustimmen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die rechtliche Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität zu ermöglichen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte betont die Dringlichkeit dieses Gesetzes aus menschenrechtlicher Perspektive und erklärt, dass das aktuell geltende Transsexuellengesetz in weiten Teilen verfassungswidrig sei. Das Gesetz würde das Erfordernis der Fremdbegutachtung abschaffen, ein Verfahren, das von vielen Betroffenen als entwürdigend empfunden wird. Es würde auch ein wichtiges Zeichen gegen Transfeindlichkeit und Diskriminierung setzen. Das Deutsche Institut begrüßt die Tatsache, dass die Verpflichtung der Meldebehörden, Änderungen des Geschlechtseintrags an verschiedene Behörden weiterzugeben, gestrichen wurde, da dies den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung widersprach. Es äußert jedoch Bedenken bezüglich anderer Bestimmungen, die im Entwurf enthalten sind und missbräuchliche Nutzung verhindern sollen. Das Institut betont, dass Deutschland verpflichtet ist, wirksame Schutzmaßnahmen vor Diskriminierung zu ergreifen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte drängt auf die Annahme des Gesetzes, da transgeschlechtliche Menschen im Alltag häufig Nichtanerkennung, Abwertung, Ausgrenzung, Hass und Gewalt erleben. Transgeschlechtliche Jugendliche haben beispielsweise ein höheres Risiko, an Depressionen und Angststörungen zu erkranken. Das Selbstbestimmungsgesetz wäre ein wichtiger Schritt zur rechtlichen und gesellschaftlichen Anerkennung transgeschlechtlicher Menschen.

Weitere Informationen:
– Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes, November 2023.



Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte / ots

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