Berlin

Gerichtsurteil: Eurowings täuscht Verbraucher bei CO2-Kompensation

Eurowings darf seine Flugreisen nicht mehr als “CO2-neutral” bewerben, entschied das Landgericht Köln. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen das Luftfahrtunternehmen Klage wegen irreführender Werbung eingereicht und damit Erfolg gehabt. Das Gericht stimmte der Rechtsauffassung der DUH zu, dass die von Eurowings verwendeten Waldschutzprojekte für CO2-Kompensation ungeeignet seien. Die kurze Laufzeit der Projekte würde nicht ausreichen, um tatsächlich eine Kompensation zu erreichen. Eurowings bietet seinen Fluggästen an, ihre Flüge durch einen finanziellen Beitrag für Waldschutz- und Kochofenprojekte “CO2-neutral” zu stellen. Die DUH ist jedoch der Ansicht, dass diese Projekte nicht in der Lage sind, die Flugemissionen auszugleichen. Waldprojekte könnten nicht für die gleiche Dauer betrieben werden, wie das CO2 in der Atmosphäre verbleibt. Die Entscheidung des Gerichts bestätigt die Rechtsauffassung der DUH, dass Eurowings mit der Werbung für “CO2-neutrale” Flüge von der Klimaschädlichkeit des Geschäftsmodells ablenkt.

Die DUH hat seit Mai 2022 über 40 juristische Verfahren gegen Unternehmen eingeleitet, die Produkte und Dienstleistungen als “klimaneutral” oder “klimapositiv” bewerben. Die meisten Unternehmen setzen auf Kompensation anstelle von Emissionsreduzierung oder -vermeidung. Die DUH hat alle Verfahren bisher gewonnen und Unternehmen zum Ausstieg aus der irreführenden Werbung aufgefordert.



Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. / ots

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