Berlin

Keine Einkommensteuer bei Verkauf einer Immobilie aus dem Nachlass

Der Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft führt nicht automatisch zum Erwerb der in der Erbmasse enthaltenen Grundstücke. Dies bedeutet, dass der Verkauf eines Grundstücks aus dem Nachlass nach Ansicht des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht als privates Veräußerungsgeschäft betrachtet wird, wenn ein Erbe die Anteile anderer Miterben erwirbt und später das Grundstück verkauft.

Der Bundesfinanzhof hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Mann 52 Prozent eines Nachlasses geerbt hatte, der auch Grundbesitz umfasste. Die restlichen Erbanteile kaufte er von den anderen Erben ab und wurde somit Alleineigentümer. Als er das Grundstück später verkaufte, sah das Finanzamt dies als privates Veräußerungsgeschäft an und besteuerte den Gewinn. Der Mann war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden.

Der Bundesfinanzhof entschied jedoch, dass der Erwerb einer gesamthänderischen Beteiligung wie dem Anteil an einer Erbengemeinschaft nicht als Erwerb eines Wirtschaftsguts gilt. Daher fällt bei dieser Fallkonstellation auch keine Einkommensteuer für den Grundstücksverkauf an.



Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) / ots

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