Berlin

Stellungnahme der BPtK zum Krankenhausgesetz: Mängel in der Versorgung psychischer Erkrankungen

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) und fordert eine bessere Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern. Die Mindestvorgaben der Personalausstattung in der Psychiatrie reichen laut BPtK nicht für eine angemessene psychotherapeutische Behandlung aus. Zudem wurde der Auftrag zur Stärkung der Psychotherapie vom Gemeinsamen Bundesausschuss bisher nicht umgesetzt. Die BPtK fordert daher Qualitätsvorgaben für eine leitliniengerechte Behandlung und ergänzende gesetzliche Vorgaben zur Weiterentwicklung der Richtlinien. Ein Beschluss des G-BA im Jahr 2024 verschob die Umsetzung der Mindestvorgaben um weitere drei Jahre. Fast die Hälfte der Erwachsenen- und Kinder- und Jugendpsychiatrien erfüllen die reduzierten Mindestvorgaben nicht. Um die psychotherapeutische Versorgung langfristig sicherzustellen, sollen auch ausreichend stationäre Weiterbildungsstellen finanziert werden. Die BPtK fordert außerdem die Einrichtung von zusätzlichen Weiterbildungsstellen, um den Nachwuchs in den Kliniken zu gewährleisten. Die Präsidentin der BPtK, Dr. Andrea Benecke, appelliert an die Ampel-Koalition, ihre Versprechen zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen einzulösen. Die BPtK fordert eine Ergänzung des KHVVG, um die psychische Gesundheit angemessen zu berücksichtigen.



Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer / ots

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