Berlin

Urteil: Verwaltungsgerichtshof München stoppt rechtswidrige Ausnahmeverordnung für Fischotter-Abschuss

Urteil: Abschuss von Fischottern in Ostbayern ist rechtswidrig

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat eine Ausnahmeverordnung der bayerischen Regierung für den Abschuss von Fischottern in Ostbayern für rechtswidrig erklärt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz Bayern (BN) hatten gegen die Verordnung geklagt und eine vorläufige Aussetzung erwirkt. Die Regelung widerspräche Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht und garantiere nicht die Einhaltung des Abschuss-Kontingents. Bereits Ende November wurde einer Eilantrag stattgegeben, mit dem heutigen Urteil ist die Pauschalerlaubnis für den Fischotter-Abschuss endgültig gestoppt.

Die DUH und der BN fordern nun wirksame Maßnahmen, um Teichwirtschaft und biologische Vielfalt in Einklang zu bringen. Dazu gehören bessere Fördermöglichkeiten für eine extensivierte Bewirtschaftung sowie präventive Schutzmaßnahmen wie Ablenkteiche und Zäune. Laut Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, war die Klage notwendig, um den strengen Schutzstatus des Fischotters zu bestätigen. Es sei nicht nachgewiesen, dass der Abschuss die Teichwirtschaft vor ernsten Schäden bewahrt hätte. Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BN, fordert die bayerische Regierung auf, die Teichwirtschaft besser zu unterstützen und die Grundförderung für Fischteiche und Artenvielfalt zu erhöhen.

Das Urteil des VGH bekräftigt, dass die Ausnahmeverordnung gegen artenschutzrechtliche Anforderungen verstößt und die Festlegung der Höchstzahl rechtswidrig erfolgt ist. Die direkte Zulassung einer Vielzahl von Tötungen sei nur möglich, wenn die strengen Voraussetzungen des Artenschutzrechts eingehalten werden.

Tabelle:
| Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in München | Ausnahmeverordnung für Fischotter-Abschuss in Ostbayern rechtswidrig und Pauschalerlaubnis endgültig ausgesetzt |
| Deutsche Umwelthilfe und Bund Naturschutz hatten Klage eingereicht | Kein Einzelgenehmigung mehr notwendig |
| Klage gegen Verstoß gegen Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht | Regelung nicht rechtens |
| Eilantrag der Umweltverbände auf Aussetzung der Abschusserlaubnis bereits im November stattgegeben | Fischotter-Abschuss vorläufig gestoppt |



Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. / ots

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