Berlin

ZDK befürwortet Einführung von Diesel B10 und Förderung von erneuerbaren Kraftstoffen

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) unterstützt die Empfehlung der Ausschüsse Umwelt, Verkehr und Wirtschaft zur Änderung der Verordnung über die Qualität und Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen. Laut der Empfehlung soll Diesel B10 eingeführt werden, was einem Diesel mit bis zu 10 % Biodiesel entspricht, während Diesel B7 als Bestandssorte beibehalten werden soll. Zudem soll paraffinischer Dieselkraftstoff gemäß DIN EN 15940 zugelassen werden, um Hydrotreated Vegetable Oil (HVO) und Gas-to-Liquid (GtL) als Reinkraftstoffe an Tankstellen verfügbar zu machen. Die bisherige Verpflichtung, Super-Benzin anzubieten, soll gestrichen werden, da dies die Kapazitäten vieler Tankstellen übersteigt und die Verfügbarkeit alternativer Kraftstoffe einschränkt.

Der ZDK betont, dass diese Entscheidung zur technologieoffenen Grundüberzeugung des Verbands passt. Angesichts der Erhöhung des THG-Anteils auf mindestens 25 % bis 2030 ist es laut Jürgen Hasler, ZDK-Geschäftsführer Politik, wichtig, eine Vielzahl erneuerbarer Kraftstoffe an Tankstellen anzubieten. Es sollte den Tankstellenbetreibern freistehen, welche Kraftstoffe sie anbieten, solange sie zum Klimaschutz beitragen. Neben einer Erhöhung der Beimischungsquote könnte auch die Energiesteuer auf CO2-neutrale Kraftstoffe gesenkt werden, um eine echte Technologieoffenheit zu ermöglichen.

Die Entscheidung wurde heute im Bundesrat getroffen und hat potenzielle Auswirkungen auf die Kraftstoffbranche in Deutschland. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung und Akzeptanz bei den Tankstellenbetreibern ausfallen wird.

Bitte beachten Sie, dass alle Informationen in diesem Artikel auf dem Originaltext basieren und nicht unabhängig überprüft wurden. Historische Fakten oder weitere Auswirkungen aufgrund der Entscheidung könnten relevant sein, sind jedoch nicht im Text enthalten.



Quelle: ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. / ots

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