Bonn

Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin: Deutsche Bischofskonferenz äußert Sorge über Kommissionsbericht

In einem kürzlich veröffentlichten Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin werden Empfehlungen für eine Neukonzeption der gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt. Die Deutsche Bischofskonferenz äußert dazu jedoch große Besorgnis. Die Kommission empfiehlt unter anderem, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase ohne Beratung zu erlauben, während in der Spätphase der Schwangerschaft grundsätzlich kein Abbruch erlaubt sein soll. Die Kommission geht davon aus, dass das ungeborene Kind in seiner Menschenwürde nicht verletzt wird und dass ihm lediglich ein abgestufter Lebensschutz zukommt. Die Deutsche Bischofskonferenz hält dies für falsch und betont die Heiligkeit und Unantastbarkeit jedes individuellen menschlichen Lebens, auch des ungeborenen Kindes. Sie spricht sich gegen eine verminderte staatliche Schutzpflicht für das ungeborene Kind aus. Die Kommission empfiehlt außerdem, das Verbot der Eizellspende aufzugeben und unter bestimmten Bedingungen auch Leihmutterschaft gesetzlich zuzulassen. Die Deutsche Bischofskonferenz sieht in der Leihmutterschaft jedoch eine Verletzung der Würde der Frau und des Kindes und spricht sich gegen jegliche Instrumentalisierung aus. Sie bezweifelt zudem, dass rechtliche Regelungen die grundlegenden Probleme der Leihmutterschaft lösen können und plädiert dafür, an den Verboten von Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland festzuhalten.



Quelle: Deutsche Bischofskonferenz / ots

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