Eine 72-jährige Frau aus Hannover hat vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen eine Niederlage hinnehmen müssen, als sie versuchte, die Kosten für eine gynäkologische Lasertherapie von ihrer Krankenkasse einforderte. Damit wollte sie Schmerzen beim Geschlechtsverkehr, verursacht durch Trockenheit des Intimbereichs nach den Wechseljahren, lindern. Ihr Antrag wurde abgelehnt, da diese Behandlung nicht als reguläre Kassenleistung anerkannt ist und Ausnahmen nur für schwerste Erkrankungen gelten. Die Klägerin argumentierte, dass es keine alternative Behandlungsmethode für ihre Beschwerden gibt und verwies auf positive Fachartikel über die Therapie, die von ihrem Frauenarzt empfohlen wurde.
Das Gericht sah in der Ablehnung keine Altersdiskriminierung und stellte fest, dass auch jüngere Patienten keinen Anspruch auf die nicht zugelassene Lasertherapie hätten. Die Behandlung sei als neue Methode einzustufen, die vorher die Genehmigung des Gemeinsamen Bundesausschusses benötigt. Die Frau hatte bereits am Sozialgericht Hannover ohne Erfolg geklagt, und auch ihre Berufung wurde nun abgewiesen, da das Gericht keine Revision zuließ. Weitere Details zu diesem Fall bietet der Bericht auf www.t-online.de.