Gera

Engagierte Gesucht: Gera bildet Beirat für Menschen mit Behinderungen

Die Stadt Gera ruft interessierte Bürgerinnen und Bürger bis zum 28. August 2024 dazu auf, sich für die Mitgliedschaft im neu gegründeten Beirat für Menschen mit Behinderungen zu bewerben, um die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu fördern und ihre Lebensbedingungen zu verbessern.

Engagement für Inklusion in Gera

Die Stadt Gera setzt sich aktiv für die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ein. Um die Einbeziehung betroffener Personen zu fördern, wird ein neuer Beirat ins Leben gerufen, dessen Mitglieder maßgeblich zur Verbesserung der Lebensbedingungen und zur Stärkung der Inklusion beitragen sollen.

Rolle des Beirats und seine Bedeutung

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wird aus maximal 15 stimmberechtigten Mitgliedern bestehen, die idealerweise selbst von einer Behinderung betroffen sind oder als Vertreter für Betroffene fungieren. Diese Besetzung gewährleistet, dass die Anliegen und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen direkt im Entscheidungsprozess vertreten sind. Gemäß dem Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung sollen diese Gremien dazu dienen, die Teilhabe aller Personen am gesellschaftlichen Leben zu fördern und die Integration zu verbessern.

Aufruf zur Mitwirkung

Die Stadtverwaltung Gera ruft engagierte Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich für die Mitgliedschaft in diesem Beirat zu bewerben. Interessierte können sich mit einem formlosen Motivationsschreiben oder einer Interessenbekundung bis zum 28. August 2024 melden. Wichtig ist neben den persönlichen Kontaktdaten auch die Angabe, ob die Bewerber selbst betroffen sind oder als Vertreter handeln. So können vielfältige Perspektiven und Erfahrungen in die Arbeit des Beirats einfließen.

Einbindung der Betroffenen

Die frühzeitige Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in Entscheidungsprozessen ist entscheidend für die Entwicklung einer inklusiven Stadtgesellschaft. Indem die Stadt Gera die Stimmen der Betroffenen stärkt, wird erreicht, dass deren Wissen und Erfahrung in die politischen und sozialen Strukturen einfließen. Dies führt zu nachhaltigen Verbesserungen und einer höheren Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger.

Bewerbungsprozess und Fristen

Die Interessenbekundungen sind bis Ende August an die Stadtverwaltung Gera, an die Behindertenbeauftragte Sandra Kadelbach, zu richten. Die Bewerbungen werden von einem unabhängigen Gremium geprüft, welches die geeigneten Mitglieder für den Stadtrat zur Entscheidung vorlegt. Die konstituierende Sitzung des neuen Beirats wird im Anschluss organisiert, was einen bedeutenden Schritt in Richtung Inklusion für die Stadt Gera darstellt.

Wichtige Informationen zur Bewerbung:

  • Name, Vorname
  • Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail)
  • Institution – gegebenenfalls Befürwortung durch Institution
  • Angabe zur persönlichen Betroffenheit oder Vertretungsfunktion
  • Wohnort in Gera

Der Beirat stellt eine wertvolle Ressource dar, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Gera wirksam zu vertreten und eine inklusive Gesellschaft aktiv zu gestalten.

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