Mecklenburg-VorpommernNeubrandenburg

Neubrandenburger Klinik kämpft um gerechtere Stimmen im Diakonischen Werk

Die Mitarbeitervertretung des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums in Neubrandenburg erhebt Klage, um gerechtere Stimmanteile im Gesamtausschuss des Diakonischen Werks Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen, da die aktuelle Regelung große Belegschaften benachteiligt und die Durchsetzung wichtiger Forderungen, wie für bessere Arbeits- und Entlohnungsbedingungen, erschwert.

Klage im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum: Auswirkungen auf die Mitarbeitervertretung

Die Mitarbeitervertretung des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums (DBK) in Neubrandenburg hat eine Klage eingereicht, um ihre Position im Gesamtausschuss des Diakonischen Werks Mecklenburg-Vorpommern zu stärken. Diese rechtlichen Schritte zielen darauf ab, ein gerechteres Stimmverhältnis zu erreichen und damit den Anliegen der rund 2.600 Beschäftigten mehr Gewicht zu verleihen.

Hintergrund und Motivation der Klage

Renate Krajewski, die Vorsitzende der Mitarbeitervertretung, macht auf die Benachteiligung großer Belegschaften aufmerksam. Sie betont, dass die gegenwärtige Wahlordnung, die einer kleinen Mitarbeitervertretung bis zu 50 Beschäftigten eine Stimme zuspricht, zu einer Unterrepräsentation führt. Im Gegensatz dazu hat die Mitarbeitervertretung des DBK lediglich fünf Stimmen im Gesamtausschuss, was die Möglichkeit einschränkt, bedeutende Forderungen, wie zu besseren Arbeitsbedingungen oder einem Inflationsausgleich, erfolgreich einzubringen.

Kämpfen für gerechte Bedingungen

Die durch die Mitarbeitervertretung eingebrachte Forderung nach einem Inflationsausgleich, unterstützt von 2.300 Unterschriften aus Neubrandenburg und Dobbertin, wird bisher von der Arbeitgeberseite ignoriert. Diese Situation hat das Gefühl der Ungerechtigkeit und der Ohnmacht in der Belegschaft verstärkt, da bedeutende Anträge zu Lohnerhöhungen und anderen Anliegen immer wieder abgelehnt oder vertagt werden.

Der Dritte Weg als hinderlicher Faktor

Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern hält an dem sogenannten „Dritten Weg“ fest, der eine gleichberechtigte Zusammenarbeit von Mitarbeitern und Leitung vorsieht. Diese Struktur wird jedoch von der Mitarbeitervertretung als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet und führt zu einem zwei-Klassen-Arbeitsrecht in Deutschland. Dieser Zustand behindert den Kampf um faire Arbeits- und Lohnbedingungen und führt dazu, dass viele Anliegen nicht ausreichend Aufmerksamkeit erhalten.

Die Relevanz der Wahlordnung und der Klage

Die geplante Klage vor dem Kirchengericht der Nordkirche hat das Potenzial, grundlegende Veränderungen in der Mitbestimmung der Mitarbeiter im Diakonischen Werk zu bewirken. Die Mitarbeitervertretung fordert eine Wahlordnung, die den demokratischen Grundsätzen entspricht und die Anliegen der Beschäftigten ernst nimmt. Ein gleichmäßiges Verhältnis der Stimmen zu den beschäftigten Mitarbeitern wäre ihrer Meinung nach dringend erforderlich.

Gemeinschaftliche Interessen stärken

Der Ausgang dieser Klage könnte nicht nur für die Mitarbeiter des DBK von Bedeutung sein, sondern auch weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Struktur der Mitarbeitervertretungen in der Region haben. Ein Erfolg würde möglicherweise einen neuen Impuls für die Schaffung gerechterer Verhältnisse in vielen kirchlichen Einrichtungen geben und zur Reform der bestehenden Regeln anregen. Die Beschäftigten können somit hoffen, dass ihre Stimmen künftig stärker gehört werden.

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