Löwin Lea im Zoo Stralsund wegen Schmerzen eingeschläfert!

Löwin Lea wurde am 10.07.2025 im Zoo Stralsund aus tierschutzrechtlichen Gründen eingeschläfert – sie war 17 Jahre alt.
Löwin Lea wurde am 10.07.2025 im Zoo Stralsund aus tierschutzrechtlichen Gründen eingeschläfert – sie war 17 Jahre alt. (Symbolbild/MND)

Löwin Lea im Zoo Stralsund wegen Schmerzen eingeschläfert!

Stralsund, Deutschland - Im Zoo Stralsund müssen die Tierpfleger heute schweren Herzens Abschied von Löwin Lea nehmen. Die betagte Raubkatze, die stolze 17 Jahre alt wurde, wurde am 10. Juli 2025 aufgrund erheblicher Altersbeschwerden eingeschläfert. Diese Entscheidung war notwendig, um Leas leidendes Allgemeinbefinden zu berücksichtigen und entsprach den geltenden tierschutzrechtlichen Vorgaben, wie der Zoo mitteilte. „Wir mussten diese Entscheidung aus Tierliebe und Verantwortung treffen“, ließ der Zoo verlauten.

Lea lebte über viele Jahre im Zoo und teilte erst im vergangenen Jahr ihr Gehege mit ihrem Gefährten, dem 16-jährigen Löwen Mufasa. Leider verstarb Mufasa im Januar 2025 an einem Nierenleiden, was für Lea und die Tierpfleger einen großen Verlust darstellte. Die nun vorgenommene Einschläferung sorgt für Trauer in den Herzen aller Tierfreunde, die eine enge Verbindung zu der Löwin aufgebaut hatten. Ihr Tod wird nun im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV untersucht, um den genauen Umständen nachzugehen.

Ein Tierleben im Blick der Vorschriften

Die Zootierhaltung in Deutschland unterliegt strengen Regelungen, die im Tierschutzgesetz (TierSchG) verankert sind. Jeder Zoo muss über die erforderliche Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes verfügen, um Tiere zu halten und zur Schau zu stellen. Diese Vorschriften sind wichtig, damit artgerechte Haltung, Pflege und Ernährung der Tiere gewährleistet sind. Alle Halter müssen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die eine artgerechte Haltung sicherstellen. Einschränkungen der Bewegungsmöglichkeiten dürfen zudem nie mit Schmerzen oder vermeidbaren Leiden verbunden sein, so die Bestimmungen des Gesetzes.

Die gesetzliche Grundlage wird durch die „Zoo-Richtlinie“ von 1999 ergänzt, die einheitliche Standards für Zoos innerhalb der EU festlegt. Hierbei handelt es sich um eine grundlegende Voraussetzung für die Haltung wildlebender Tiere, die auch in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) konkretisiert wird.

Leas Einschläferung ist nicht nur ein trauriger Verlust für den Zoo, sondern auch ein wichtiger Hinweis darauf, wie entscheidend die Verantwortung der Tierpfleger ist, wenn es darum geht, das Wohl der Tiere zu wahren. Das Leben in einem Zoo bedeutet nicht nur, Tiere zur Schau zu stellen, sondern auch, ihre Bedürfnisse zu respektieren und, wenn nötig, die schwerste Entscheidung zu treffen.

Für die Menschen im Zoo Stralsund bleibt Leas Andenken lebendig. Sie wird als Teil der Gemeinschaft und in den Herzen der Pfleger und Besucher weiterleben. Ein guter Platz für die Trauer um eine Löwin, die viele Jahre lang ein Teil ihrer Welt war.

n-tv berichtet, dass …

Die Zeit teilt mit, dass …

Aktion Tier erklärt die gesetzlichen Grundlagen, die …

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OrtStralsund, Deutschland
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