Savoy in Göttingen: Gericht lehnt Tanzverbot-Beschwerde ab!

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Die Göttinger Diskothek Savoy kämpft um ihre Zukunft nach einem Bußgeld wegen Verstößen gegen das Tanzverbot an Feiertagen.

Die Göttinger Diskothek Savoy kämpft um ihre Zukunft nach einem Bußgeld wegen Verstößen gegen das Tanzverbot an Feiertagen.
Die Göttinger Diskothek Savoy kämpft um ihre Zukunft nach einem Bußgeld wegen Verstößen gegen das Tanzverbot an Feiertagen.

Savoy in Göttingen: Gericht lehnt Tanzverbot-Beschwerde ab!

In Göttingen wird es ernst für die Diskothek Savoy. Angesichts eines Bußgelds von 1.700 Euro wegen Verstößen gegen das Tanzverbot an stillen Feiertagen liegt die Zukunft des beliebten Clubs in der Luft. Am Gründonnerstag und Karfreitag fanden hier Tanzveranstaltungen statt, was gegen das Niedersächsische Feiertagsgesetz verstößt. Die Stadt Göttingen zeigte sich unbeirrt und verweist auf die geltende Rechtslage. Laut meineregion365.de bestreiten die Betreiber die Vorwürfe und fühlen sich in ihren Grundrechten verletzt.

Die Lage wird komplizierter, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 9. September 2025 die Verfassungsbeschwerde der Betreiber zurückgewiesen hat. In einer Pressemitteilung stellte das Gericht fest, dass das Tanzverbot keinen Zwang zu einer bestimmten inneren Haltung darstellt und lediglich dem Ruheschutz an Feiertagen dient. Das Verbot betrifft nur wenige Tage im Jahr, während der Schankbetrieb weiterhin erlaubt ist. So hat der Club an bestimmten Feiertagen zwar eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten, bleibt jedoch als Ort für geselliges Beisammensein weiterhin geöffnet, berichtet bundesverfassungsgericht.de.

Hintergründe und Herausforderungen

Die wirtschaftliche Situation des Savoy ist alles andere als rosig. Mit rückläufigen Besucherzahlen und steigenden Betriebskosten kämpft der Club um sein Überleben. Geschäftsführer Giulian Thunert hat bekannt gegeben, dass das Savoy trotz der Insolvenzmeldung weiterhin operativ tätig ist. Dies unterstreicht die Herausforderungen, vor denen viele kleine Kulturbetriebe in Deutschland stehen, die sogar einen Anstieg von Unternehmensinsolvenzen verzeichnen müssen.

Ein weiterer Punkt der Kontroversen sind die bereits gescheiterten Klagen der Betreiber gegen Einschränkungen im Außenbereich des Clubs. Diese rechtlichen Auseinandersetzungen sind nicht nur ein lokales Problem, sondern haben bundesweite Bedeutung für das Verhältnis von säkularer Kultur und gesetzlich geschützten religiösen Feiertagen.

Historisches Tanzverbot und Feiertagsgesetze

Das Tanzverbot an bestimmten Feiertagen in Deutschland wurzelt tief in den Feiertagsgesetzen der Bundesländer. Historisch gesehen gab es bereits in der Vergangenheit Einschränkungen, die Tänze als unsittlich einstuften. Heute beschränkt sich das Verbot überwiegend auf den Karfreitag und in einigen Regionen auch den Gründonnerstag. Derartige Regelungen betreffen nicht nur Clubs, sondern auch andere öffentliche Tanzveranstaltungen an Feiertagen, wie etwa dem Totensonntag.

Obwohl der Betrieb an diesen Feiertagen fortgeführt werden darf, geschieht dies oft nur mit gedämpfter Musik und ohne Tanz. Der Unmut unter Eventveranstaltern und Tanzlokalbesitzern wächst, während Versuche, gegen diese Gesetzgebung vorzugehen, bisher wenig Erfolg zeigten. Die Seite deutschland-feiert.de beschreibt die lange Geschichte und die anhaltenden Diskussionen rund um das Tanzverbot, das viele in Frage stellen.