35 Euro Strafe auf Lidl-Parkplatz: Ein Alptraum für Parkverweigerer!
Leserin aus Hameln muss 35 Euro Strafe für Parkverstoß auf Lidl-Parkplatz zahlen. Neue Regelungen zum Sonntagsparken im Fokus.

35 Euro Strafe auf Lidl-Parkplatz: Ein Alptraum für Parkverweigerer!
Eine schwere Überraschung für eine Leserin aus Hameln, die am 21. September ihr Auto auf dem Lidl-Parkplatz an der Ohsener Straße abstellte. Statt einer entspannten Einkaufserfahrung erhielt sie ein Schreiben von der Parkdepot GmbH aus München und wurde zur Kasse gebeten: eine Vertragsstrafe von 35 Euro für das Parken über die erlaubten 90 Minuten hinaus, und das, obwohl sie annahm, dass die Nutzung des Parkplatzes außerhalb der Geschäftszeiten unproblematisch sei. Lidl selbst hat die Parkraumbewirtschaftung an spezialisierte Unternehmen wie Parkdepot übertragen, um Falschparker zu verhindern und sicherzustellen, dass die Parkplätze für Kunden verfügbar bleiben.
Die Haftung für diese Vertragsstrafe ist eher kontraintuitiv: Lidl, Aldi Nord und Kaufland, die ebenfalls ähnliche Regelungen haben, profitieren nicht von den Strafen. Die Kosten für die Bearbeitung der Verstöße durch externe Dienstleister liegen oft über dem Betrag, den die Unternehmen durch diese Strafen einnehmen. Diese Praxis ist nicht allein am Lidl-Parkplatz zu beobachten, denn auch andere Supermärkte setzen auf private Firmen zur Überwachung ihrer Parkplätze, wie der ADAC berichtet. Hier werden Falschparker mit Bußgeldern zwischen 15 und 60 Euro oder sogar Abschleppmaßnahmen belangt.
Parkraumbewirtschaftung im Fokus
Ein weiterer Aspekt, der häufig in der Diskussion auftaucht, sind die hohen Vertragsstrafen, die oft nicht klar kommuniziert werden. Verbraucherschützer warnen vor unklaren Regeln und der schlechten Erreichbarkeit der Dienstleister, wie tagesschau.de berichtet. Gerade bei schrankenlosen Parkplätzen, die mit moderner Kennzeichenerfassung arbeiten, häufen sich die Beschwerden. Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hebt hervor, dass das private Parkraummanagement zunehmend ein Problem für die Verbraucher darstellt.
Ein häufiges Problem sind die Inkassoschreiben. Viele Kunden sind mit hohen Forderungen konfrontiert, oft auch trotz korrekter Zahlung. So wurde jüngst ein Beispiel bekannt, bei dem eine Autofahrerin für einen Parkverstoß am Hauptbahnhof in Hannover zur Kasse gebeten wurde, obwohl am Automat "0 Euro" angezeigt wurde. Hier ist die Kommunikation zwischen Parkplatzbetreibern und Kunden oft verbesserungsfähig.
Rechtslage und Tipps für Verbraucher
In Deutschland sind die Fahrer für die Zahlung von Parkstrafen verantwortlich, nicht die Halter des Fahrzeugs. Wenn der Fahrer nicht benannt wird, kann sogar eine Unterlassungserklärung gefordert werden, was laut adac.de unangenehme Folgen haben kann. Bei nicht fristgerechter Zahlung drohen höhere Forderungen sowie zusätzliche Gebühren. Verbraucherschützer empfehlen daher, Widersprüche gegen solche Forderungen schriftlich geltend zu machen und alle Belege sorgsam aufzubewahren.
Zusätzlich raten Experten dazu, Fotos von Schildern und der Parksituation zu machen, um im Zweifelsfall besser gerüstet zu sein. Auch die Sichtbarkeit von Beschilderungen über die geltenden Regeln und Gebühren am Parkplatz ist entscheidend. Der Fall aus Hameln macht eindrucksvoll deutlich, dass Aufklärung und Informationsbereitschaft der Anbieter der Schlüssel zu einer fairen Parkraummanagement-Praxis sind. Denn bei all den Stolpersteinen, die es auf dem Parkplatz gibt, sollte es doch möglich sein, friedlich zur nächsten Einkaufsmöglichkeit zu gelangen – ohne eine böse Überraschung im Postkasten.