Betrugsfall: Scharnebeckerin entgeht Vorstrafe nach Online-Handels-Desaster!

Amtsgericht Lüneburg: Ex-Geschäftsführerin eines Online-Shops entging Betrugsvorstrafe nach Prozess wegen ausbleibender Zahlungen.

Amtsgericht Lüneburg: Ex-Geschäftsführerin eines Online-Shops entging Betrugsvorstrafe nach Prozess wegen ausbleibender Zahlungen.
Amtsgericht Lüneburg: Ex-Geschäftsführerin eines Online-Shops entging Betrugsvorstrafe nach Prozess wegen ausbleibender Zahlungen.

Betrugsfall: Scharnebeckerin entgeht Vorstrafe nach Online-Handels-Desaster!

In Scharnebeck sorgt ein Gerichtsurteil für Aufsehen. Eine 60-jährige Onlinehändlerin, die einen Shop für nachhaltige Mode betrieb, konnte sich vor einer Betrugsstrafe drücken. Ihr wurde vorgeworfen, eine Bestellung über 139 Euro angenommen und die Ware nicht geliefert zu haben. Der Kunde, der am 27. September 2024 bestellte, blieb schließlich auf seinem Geld sitzen, da die Angeklagte, die seit elf Monaten nicht mehr die Geschäftsführerin war, nicht bewusst war, dass Bestellungen noch möglich waren. [Landeszeitung] berichtet, dass das Verfahren vor dem Amtsgericht Lüneburg eingestellt wurde und die Frau somit ohne Vorstrafe bleibt.

Wie es im Prozess weiterging, blieb spannend. Die Anwältin der Angeklagten machte geltend, dass das Geld nach wie vor auf einem ehemaligen Geschäftskonto befindlich sei. Zudem war geplant, das Unternehmen wieder zu reaktivieren, wobei der Ausgang des Prozesses entscheidend war. Laut Handelsregister wurde der Firmensitz nach Hamburg verlegt, während das Unternehmen selbst inaktiv war. Ein Versuch, dem Kunden die 139 Euro zurückzuzahlen, schlug fehl. Letztlich erhielt der Kunde sein Geld in bar zurück, äußerte aber Unzufriedenheit über die Bankgebühren, die für die Nachforschungen anfielen.

Die Herausforderungen des Onlinehandels

Die Geschichte der Scharnebeckerin ist kein Einzelfall. Online-Shopping ist bequem, bringt jedoch auch seine Risiken mit sich. Besonders bei ausbleibenden Lieferungen sollten Käufer vorsichtig sein. Angebote, die deutlich günstiger sind als bei der Konkurrenz, sowie die Aufforderung zur Vorkasse sind häufige Warnzeichen, die auf einen möglichen Fake-Shop hinweisen. In Deutschland wurden 2024 über 88 Milliarden Euro im Online-Warenhandel umgesetzt, was zeigt, dass trotz der Risiken die meisten Online-Geschäfte seriös sind. [Verbraucherzentrale] warnt jedoch, dass die Anzahl der Fake-Shops zunimmt.

Wer auf Betrüger hereinfällt, kann meist nur schwer sein Geld zurückholen, abhängig von der Zahlungsmethode. Während Überweisungen oft nicht zurückgängig gemacht werden können, gibt es bei Sepa-Lastschriften und Kreditkartenzahlungen Möglichkeiten zur Rückholung. Besonders Internet-Bezahldienste wie PayPal bieten einen Käuferschutz an. Käufer sollten jedoch darauf achten, ob sie sich auf der echten Website eines Anbieters befinden und auf unseriöse Angebote auf Plattformen wie eBay und Amazon Marketplace achten.

Der Weg zum Geschädigten

Verbraucherzentrale rät, im Falle eines Betrugs umgehend die Betrugshotline des Anbieters zu kontaktieren. Wer verunsichert ist, sollte sich zudem über seine Rechte und Möglichkeiten zur Rückforderung von Geldern informieren. Das Know-how bei Online-Käufen ist wichtiger denn je, um nicht auf die falschen Angebote hereinzufallen.

Im Fall der Scharnebeckerin bleibt die Frage, wie es mit ihrem Unternehmen weitergeht. Der Richter hatte deutlich gemacht, dass zivilrechtliche Ansprüche im Strafprozess nicht geklärt werden können. Damit sind weitere rechtliche Schritte sowohl für die Onlinehändlerin als auch für die betroffenen Kunden denkbar.