Osnabrück führt ab Oktober 2025 die Beherbergungssteuer ein!

Osnabrück führt ab 1. Oktober 2025 eine 3,5% Beherbergungssteuer ein, um städtische Kultur- und Infrastrukturprojekte zu finanzieren.
Osnabrück führt ab 1. Oktober 2025 eine 3,5% Beherbergungssteuer ein, um städtische Kultur- und Infrastrukturprojekte zu finanzieren. (Symbolbild/MND)

Osnabrück führt ab Oktober 2025 die Beherbergungssteuer ein!

Osnabrück, Deutschland - Osnabrück bekommt eine Beherbergungssteuer

Ab dem 1. Oktober 2025 wird in Osnabrück eine Beherbergungssteuer in Höhe von 3,5 % des Übernachtungspreises eingeführt. Ziel dieser neuen Abgabe ist die finanzielle Unterstützung wichtiger städtischer Aufgaben wie Tourismus, Kultur und Infrastruktur. Dies hat der Stadtrat am 1. Juli 2025 in einer Satzung beschlossen, die nun in Kraft tritt. Die Steuer wird in allen Beherbergungsbetrieben innerhalb des Stadtgebiets erhoben, was bedeutet, dass sowohl Hotels als auch andere Unterkunftsanbieter betroffen sind.

Was müssen Gäste beachten?

Alle übernachtenden Gäste sind verpflichtet, die Steuer zu zahlen. Dies geschieht jedoch nicht direkt – die Beherbergungsbetriebe sind dafür verantwortlich, den Steuerbetrag von den Gästen einzuziehen und diesen rechtzeitig an die Stadt abzuführen. Das Ganze wird digital über das Serviceportal der Stadt Osnabrück abgewickelt. Die Betriebe können bereits jetzt ihre Stammdaten im Portal hinterlegen, um die Erhebung zu erleichtern. Für das 4. Quartal 2025 muss die erste Steuererklärung bis spätestens 15. Januar 2026 eingereicht werden. Nach der Einreichung erhalten die Betriebe einen Steuerbescheid, der alle relevanten Informationen zur Steuerhöhe und den Zahlungsmodalitäten beinhaltet. Für Rückfragen können sich die Hotelbetreiber an Frau Irmer unter 0541 323-2601 oder per E-Mail wenden, wie presse-service.de berichtet.

Kritik aus der Branche

Das Vorhaben ist nicht unumstritten. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) lehnt Bettensteuern und ähnliche Abgaben kategorisch ab. Die Kritik bezieht sich insbesondere auf ordnungspolitische und rechtliche Aspekte dieser Abgaben. Der DEHOGA argumentiert, dass das Herausgreifen einer einzelnen Branche als inakzeptabel gilt und die wirtschaftlich positiven Effekte des Kulturtourismus nicht überzeugend sind. Es wird angeführt, dass andere Branchen, wie der Einzelhandel, ebenfalls von den positiven Einflüssen des Tourismus profitieren, während die Hotellerie durch eigene marketingtechnische Maßnahmen zur Belebung des Tourismus beiträgt.

Nach den kritischen Stimmen wird die Einführung der Beherbergungssteuer als hinderlich für notwendige Investitionen und positive Entwicklungen vor Ort angesehen. Angesichts der Herausforderungen durch hohe Inflation und steigende Energiepreise schränkt diese Steuer die Möglichkeiten der Betriebe erheblich ein. Die Branche fordert stattdessen ein Interesse der Städte an der Erholung der Betriebe und Lebensqualität in Innenstädten, wie auf dehoga-bundesverband.de nachzulesen ist.

Auf die kommenden Monate können die Beteiligten gespannt sein, wie sich die Einführung der Beherbergungssteuer auf den Tourismus in Osnabrück auswirken wird. Sicher ist jedenfalls, dass diese Neuerung sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen wird.

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OrtOsnabrück, Deutschland
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