Ex-Partner belästigt seine ehemalige Lebensgefährtin mit Anrufen!

44-jähriger Fabrice Bruyère wurde wegen Belästigung seiner Ex-Partnerin nach Haftentlassung zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt.

44-jähriger Fabrice Bruyère wurde wegen Belästigung seiner Ex-Partnerin nach Haftentlassung zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt.
44-jähriger Fabrice Bruyère wurde wegen Belästigung seiner Ex-Partnerin nach Haftentlassung zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt.

Ex-Partner belästigt seine ehemalige Lebensgefährtin mit Anrufen!

In einem besorgniserregenden Fall von Belästigung und häuslicher Gewalt hat das Tribunal von Beauvais am 16. Juni ein Urteil gefällt, welches das öffentliche Interesse an solchen Themen erneut aufleben lässt. Fabrice Bruyère, 44 Jahre alt, war bereits vorbestraft und wurde am 18. Dezember für Gewalt gegen seine Ex-Partnerin verurteilt. Er erhielt damals ein Anti-Nähern-Armband, das ihm den Kontakt zu ihr untersagte. Doch nach seiner Haftentlassung am 2. Juli begann Bruyère erneut, sie zu belästigen, wie Oise Hebdo berichtet.

Die Situation spitzte sich weiter zu, als die Tochter der Klägerin am 10. August meldete, dass ihre Mutter erneut belästigt werde. Obwohl sie ihre Telefonnummer änderte, drohte Bruyère ihr weiterhin über E-Mails und führte an einem einzigen Tag unglaubliche 35 Anrufe sowie über 100 E-Mails innerhalb von zwei Tagen durch. Diese Taktiken sind keine Seltenheit im Kontext von häuslicher Gewalt und Belästigung, die oft von Männern gegen Frauen ausgeübt werden, um Kontrolle auszuüben und die Autonomie der Betroffenen einzuschränken, wie Wikipedia erklärt.

Psychische Belastung und rechtliche Konsequenzen

Die Klägerin fühlte sich durch Bruyères Verhaltensweisen stark belästigt und beantragte eine zivilrechtliche Entschädigung in Höhe von 500 Euro für immaterielle Schäden. Trotz eines Kontaktverbots gab Bruyère an, wütend zu sein und seine ex-partnerin zurückgewinnen zu wollen. Am 13. August gestand er, einige Anrufe getätigt zu haben, bestritt jedoch die übertriebene Anzahl. Der Richter befand ihn schließlich für schuldig und verhängte 12 Monate Haft, von denen er 15 Monate im Gefängnis verbringen muss – das sind 11 Monate weniger als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Die Zahlen und Verhaltensweisen von Bruyère sind alarmierend und verdeutlichen die psychische Belastung, unter der die Opfer solcher Übergriffe leiden. Studien zeigen, dass die Auswirkungen von Belästigung schwerwiegende Konsequenzen für die psychische Gesundheit der Betroffenen haben können, darunter Stress, Angstzustände und sogar ein erhöhtes Suizidrisiko. Langfristige Folgen sind häufig soziale Isolation und Depressionen, die auf das Gefühl der Ohnmacht zurückzuführen sind.

Die Rolle des Staates und der Gesellschaft

Die Staatsanwaltschaft forderte eine schwere Strafe, die die Dringlichkeit und Bedeutung solcher Fälle unterstreicht. Der Kampf gegen häusliche Gewalt erfordert nicht nur rechtliche Maßnahmen, sondern auch ein gesellschaftliches Umdenken. In Frankreich wurde 2002 das Gesetz gegen moralische Belästigung im Code pénal verankert, um solchen Verhaltensweisen entgegenzuwirken. Die gesellschaftliche Verantwortung, frühzeitig zu intervenieren und präventive Maßnahmen zu ergreifen, kann nicht genug betont werden.

Während sich Bruyère mit seiner Vergangenheit auseinandersetzt, bleibt die Frage im Raum, wie wir als Gesellschaft sicherstellen können, dass solche Fälle nicht zur Normalität werden. Es liegt an uns, ein Bewusstsein für die Probleme des Harcèlements zu schaffen und die Opfer zu unterstützen. In einem diversifizierten sozialen Umfeld, wie ihn etwa James Madison in seinen Schriften über Faktionen umrissen hat, müssen die Stimmen der Schwächeren Gehör finden.