Staatsgerichtshof: CDU klagt gegen umstrittenen Nachtragshaushalt!

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof entscheidet am 14.08.2025 über den umstrittenen Nachtragshaushalt 2023 der CDU.

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof entscheidet am 14.08.2025 über den umstrittenen Nachtragshaushalt 2023 der CDU.
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof entscheidet am 14.08.2025 über den umstrittenen Nachtragshaushalt 2023 der CDU.

Staatsgerichtshof: CDU klagt gegen umstrittenen Nachtragshaushalt!

Am heutigen Tag, dem 14. August 2025, wird im Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg eine wichtige Entscheidung getroffen. Es geht um den umstrittenen zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2023, der vor allem durch die CDU rechtlich angefochten wird. Die Christdemokraten fordern, dass die Haushaltsgesetze für nichtig erklärt werden, da sie sich in ihren Rechten als Opposition verletzt fühlen. Hauptargument: Eine mangelhafte Beratungszeit, die die CDU als unzureichend kritisiert.

Im besagten Nachtragshaushalt, der 776 Millionen Euro an Mehrausgaben vorsieht, fließen die Mittel vor allem in die Unterbringung von Geflüchteten und die Unterstützung von Kommunen. Diese erhalten insgesamt 640 Millionen Euro, was auf den aktuell geprüften Nachtragshaushalt zurückzuführen ist. Die Gelder sind dringend, um verschiedene soziale und infrastrukturelle Projekte voranzutreiben, wussten die Regierungsfraktionen, bestehend aus SPD und Grünen, bereits am 3. Mai 2023 einzusetzen. Doch schon zuvor gab es Kritik an der kurzfristigen Einbringung von weiteren Ausgaben in Höhe von 15,5 Millionen Euro, was die Opposition als unzureichend prüfbar ansah. Sie bekam für die letzten Änderungen, die im Ausschuss besprochen wurden, nur eine Woche – teilweise sogar nur anderthalb Tage – Zeit zur Vorbereitung.

Vorwürfe und Rechtsstreit

Wie Rundblick Niedersachsen berichtet, hat die CDU-Abgeordnete Carina Hermann betont, dass eine ausreichende Beratungszeit notwendig sei, um dem freien Mandat der Abgeordneten gerecht zu werden. Ihre Klage stützt sich auf ein Rechtsgutachten des Verwaltungsjuristen Prof. Bernd J. Hartmann, das potenzielle verfassungsrechtliche Risiken aufzeigt. Dies sei nicht nur ein internes Problem, sondern betreffe auch die Grundsätze, nach denen Haushaltsgesetze erstellt werden.

Besonders die Verfahrensweise der Regierungsfraktionen steht in der Kritik; diese wurden von NDR näher beleuchtet. Der Gesetzentwurf für den Nachtragshaushalt wurde am 22. März 2023 im Plenum behandelt, und im Haushaltsausschuss begannen die Beratungen am 12. April. Die Änderungsanträge wurden jedoch erst am 19. und 24. April vorgelegt, was die Kürze der Zeit für die Opposition noch deutlicher machte. Grüne und SPD weisen diese Vorwürfe jedoch zurück und betonen, dass ausreichend Zeit für die Diskussionen eingeräumt worden sei.

Haushaltsrecht im Blick

Um die Grundlage dieser Auseinandersetzung zu verstehen, ist es wichtig, sich mit dem Haushaltsrecht vertraut zu machen, das die Planung, Feststellung, den Vollzug und die Kontrolle des öffentlichen Haushalts regelt. Es stellt sicher, dass sowohl Transparenz als auch die Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben bei der Erstellung und Verabschiedung von Haushaltsplänen herrschen. In Niedersachsen wie auch in anderen Bundesländern gilt, dass der Haushaltsplan durch eine kommunale Haushaltssatzung verabschiedet wird.

Der jetzige Rechtsstreit um den Nachtragshaushalt könnte also weitreichende Folgen haben. Für die CDU steht nicht nur die rechtliche Auseinandersetzung im Raum, sondern auch die Wahrung der parlamentarischen Prozesse, die für die Funktionsweise der Demokratie entscheidend sind. Die Abgeordneten der CDU sehen sich in ihrer Rolle als Kontrollinstanz herausgefordert und möchten ein Signal setzen, dass sich an den Gepflogenheiten im Parlament etwas ändern muss.