Frau verliert Handy in Hamburg – Vorbildlicher Finder rettet den Tag!

Frau verliert Handy in Hamburg – Vorbildlicher Finder rettet den Tag!
Altona, Deutschland - Ein außergewöhnlicher Vorfall ereignete sich am Freitagnachmittag in Hamburgs Stadtteil Ottensen, der zeigt, wie wichtig es ist, ein gutes Händchen beim Finden von verloren Geglaubtem zu haben. Eine 38-jährige Frau verlor ihr Smartphone, das mit 1000 Euro zu Buche schlägt, in der Barnerstraße. Kurze Zeit später, um kurz vor 16 Uhr, meldete sie den Verlust im Bundespolizeirevier Altona, wie die Mobile Presse berichtet.
Während die Beamten den Vorfall aufnahmen, kontaktierte der Partner der Frau sie über ein anderes Telefon und informierte sie, dass ihr Handy gefunden worden war. Zufälligerweise hatte der Finder des Smartphones, ein 41-jähriger Mann, die Nummer des Partners gewählt. Kurz darauf erschien er in der Wache und übergab das verlorene Stück an die erleichterte Frau. Dieses vorbildliche Verhalten wurde von der Bundespolizei lobend hervorgehoben. Sprecher Woldemar Lieder erklärte: „Finder müssen den Verlust dem Eigentümer melden oder, wenn dieser nicht ersichtlich ist, der Behörde oder Polizei.“
Rechtslage und Finderlohn
Der Fall wirft einige interessante Fragen zur Rechtslage bei Fundsachen auf. Nach dem deutschen Fundrecht sind Finder gesetzlich verpflichtet, einen Verlust zu melden, wie Wikipedia erläutert. Verloren ist eine Sache, wenn der Eigentümer nicht weiß, wo sie sich befindet. Der Finder muss den Fund entweder dem Verlierer oder an die zuständige Behörde anzeigen. Dies gilt besonders bei einem Wert über 10 Euro, denn unter diesem Betrag dürfen Funde behalten werden.
Das System wirkt wie eine Art Belohnung für ehrliche Finder: Bei einem Wert bis 500 Euro beträgt der Finderlohn 5%, darüber hinaus gibt es 3% auf den Restbetrag. Das bedeutet, eine Fundsache im Wert von 700 Euro würde einen Finderlohn von 31 Euro nach sich ziehen. Begeht ein Finder jedoch den Fehler, den Fund nicht zu melden, könnte dies als Unterschlagung gewertet werden, was strafbar ist.
Besonderheiten bei Funden
Besonders prägnant sind die Regelungen für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln. Hier gilt, dass ein Finderlohn nur bei einem Wert von mindestens 50 Euro gezahlt wird und dieser Betrag auch nur die Hälfte des üblichen Finderlohns beträgt. Ein interessanter Fall ereignete sich 2016, als eine Frau 20.000 Euro in einem Linienbus fand, aber nur 305 Euro Finderlohn erhielt, da der Eigentümer sich nicht meldete.
Ein weiterer bemerkenswerter Aspekt ist, dass Finder nach sechs Monaten ohne Meldung des Eigentümers das Eigentum an der gefundenen Sache erlangen können. Dies gilt auch für Funde unter 10 Euro, wobei die Frist ab dem Tag des Fundes zählt, wie SWR3 klarstellt. In diesem Rahmen gibt es auch Vorschriften für Schatzfunde, die dem Finder hälftiges Miteigentum einräumen, wenn der Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann.
Insgesamt zeigt dieser Vorfall in Hamburg nicht nur, wie schnell man das Wertvolle verlieren kann, sondern auch, dass ehrliches Handeln belohnt wird und die Gesetze für alle Beteiligten wichtige Regeln bereitstellen. Die Bundespolizei ermutigt jeden, der etwas findet, Verantwortung zu übernehmen und dem Eigentümer die Chance zu geben, sein Eigentum zurückzubekommen.
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Ort | Altona, Deutschland |
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